TimTec Aktiengesellschaft

Birkhofstraße 4, 75449 Wurmberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 511700
Registered
12/3/2003
Industry
Manufacture of metal forming machineryManufacture of machinery for metallurgyManufacture of non-electrical metal household articles
Purpose
Die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb oder Handel von Metallwaren aller Art, technischen Geräten, Maschinen und Maschinenteilen soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf.

History

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Management

NameRole
Ulrich Jung
since 8/7/2006
Board Member

Financial Report

TimTec Aktiengesellschaft

Wurmberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.611,00 8.298,00
I. Sachanlagen 4.611,00 8.298,00
B. Umlaufvermögen 33.455,44 30.404,41
I. Vorräte 4.936,11 5.084,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 428,87 1.496,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.090,46 23.823,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.066,44 38.702,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 36.750,60 38.002,41
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 11.997,59 -2.932,16
III. Jahresfehlbetrag 1.251,81 14.929,75
B. Rückstellungen 850,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 465,84 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 465,84 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.066,44 38.702,41

Anhang


zum
31. Dezember 2010  
der Firma 
Tim Tec AG
Herstellung, Bearbeitung, Vertrieb 
Birkhofstr. 4
75449 Wurmberg 

I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften 
Allgemeines 
Der Jahresabschluss der Tim Tec AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (Umstellung zum 1. Januar 2010) ergaben sich nicht.  
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind nach Angaben der Geschäftsführung gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.  
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 
Bewertungsvorschriften 
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.  
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. 
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: 
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.  
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Bei den Neuzugängen im Geschäftsjahr kam durchgehend die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. 
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anlagenzugänge werden seit 2008 nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Anlagenzugänge werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig monatlich abgeschrieben. Anlagenzugänge mit einem Nettowert von bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem 1. Januar 2008 in einem so genannten Pool erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben (analog § 6 Abs. 2 EStG n.F.).
Sofern in Vorjahren erhöhte Abschreibungen nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB des Handelsgesetzbuches in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung vorgenommen worden sind, werden diese Wertansätze entsprechend Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Von dem Wahlrecht insoweit eine Aufstockung des Buchwertes unter Zuführung zu den Rücklagen bzw. des laufenden Ergebnisses vorzunehmen wurde kein Gebrauch gemacht. Die Auswirkungen aus der Beibehaltung der Abschreibungsmethode auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind zu vernachlässigen.
Das Finanzanlagevermögen wurde höchstens mit den Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet. 
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko bei den verbleibenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet. Die Passivierung von Rückstellungen erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag, gleiches gilt für die Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden.
II. Angaben zur Bilanz
Angaben zum Bilanzgewinn
Der Bilanzverlust beträgt:       EUR  13.249,40
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.

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