MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH
Englerstraße 3, 77652 Offenburg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter Hendrik Vohmann since 1/15/2025 | Managing Director |
Daniel Oliver Broß since 1/15/2025 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Oskar und Rosel Meier Stiftung | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
MEIKO GREEN Waste Solutions GmbHOffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANG
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH,
Offenburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 718012), die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften angewandt worden. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für den Anhang wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
HGB in Anspruch genommen.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von 3 Jahren vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
überwiegend linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
und des Prinzips der verlustfreien Bewertung angesetzt. Bei
den Anschaffungskosten handelt es sich um die jeweiligen
Einstandspreise. In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Material- und
Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der
Gemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens einbezogen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie andere
kurzfristige Vermögensgegenstände in
Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag umgerechnet. Alle erkennbaren Einzelrisiken
werden, soweit erforderlich, durch angemessene
Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Das allgemeine
Ausfallrisiko der Forderungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind ebenfalls mit dem Nennwert
ausgewiesen. Bankguthaben in Fremdwährung sind
gemäß § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung von § 250 HGB gebildet.
Die Positionen des
Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden in Abhängigkeit von der Art
der Pensionszusage wie folgt bewertet: Ansprüche aus
Direktzusagen, die bis zum 31. August 2012 von Mitarbeitern
erworben wurden, die im Jahr 2019 einzelvertraglich von
einer anderen Gesellschaft der MEIKO-Gruppe in die
Gesellschaft gewechselt sind, wurden auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Bei der Festlegung
des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird der in
Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 1,78 %
erwartete Lohn-, Gehaltssteigerung p.a. 2,50 %
erwartete Rentensteigerung p.a. 2,00 %
Fluktuationsrate p.a. 2,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel 2018 G
Ansprüche, die von den Mitarbeitern ab dem 1.
September 2012 erworben wurden (und teilweise im Rahmen des
Wechsels dieser Mitarbeiter in die Gesellschaft
übernommen wurden, teilweise während ihrer
Betriebszugehörigkeit bei der Gesellschaft erdient
wurden), werden als sogenannte wertpapiergebundene
Versorgungszusagen mit dem beizulegenden Zeitwert der
entsprechenden Rückdeckungsansprüche gegen eine
Versicherungsgesellschaft bewertet.
Diese Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen
dienen (Deckungsvermögen), werden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
korrespondierenden Schulden verrechnet. Das
Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so
genannten geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens
zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens
aus Beitragsrückerstattungen (so genannte
unwiderrufliche Überschussbeteiligung).
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 333) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von TEUR 57. Dieser Betrag unterliegt der
Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden bei Altersvorsorgeverpflichtungen
Erfüllungsbetrag der Schulden TEUR 52
Anschaffungskosten / Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte TEUR 52
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr -
innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch
branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen haben TEUR 1.000 eine Restlaufzeit zwischen 1
und 5 Jahren (Vorjahr: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten
bestehen in voller Höhe gegenüber der
Alleingesellschafterin.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr -
innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR
31) enthalten.
D.
Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt
TEUR 168. Zahlbar in 2023 sind hiervon TEUR 110 und in
2024-2026 TEUR 58.
2. Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 36 (Vorjahr: 33).
Offenburg, den 25. April 2023 gez. Patrick Hoffmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juni 2023 |
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