Master Data

Registry
Register court München HRB 124395
Registered
3/1/1999
Industry
Computer consultancy activitiesPublishing of journals and periodicalsPre-press and pre-media services
Purpose
Produktion und Handel mit Print- und Medienerzeugnissen, Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen diverser Art sowie Ausführung von Beratungsleistungen auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Alfred Worsch
since 2/1/2005
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
40.00%
36.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

86971 Peiting
DEM 20,000
40.00%
81377 München
DEM 18,000
36.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Rittel Offset GmbH

Planegg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

ANHANG zum 31.12.2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Rittel Offset GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Planegg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: 124395

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Bestand auf Basis von Kontenzwecken (neuer Jahresabschluss):

Ein Ausweiswahlrecht steuert in Kanzlei-Rechnungswesen (ab Version 10.3) in den Stammdaten |Jahresabschluss | Ausweiswahlrechte den Ausweis der Restlaufzeiten der Forderungen in der Bilanz (Standard) oder im Anhang.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Der eingestellte Eigenkapitalanteil beträgt 0,00 EUR.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB sind die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Bestand auf Basis von Zuordnungstabellen (Gliederungsschema):

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Wählen Sie den Ausweis im Anhang und haben Sie alle Restlaufzeiten korrekt gebucht, dann setzen Sie den Verbindlichkeitenspiegel mit den individuellen Variablen inaktiv (F7). Haben Sie nicht alle Restlaufzeiten korrekt gebucht, dann setzen Sie den Verbindlichkeitenspiegel mit den Rechenfeldern inaktiv (F7) und füllen Sie die individuellen Variablen.

Bestand auf Basis von Kontenzwecken (neuer Jahresabschluss):

Ein Ausweiswahlrecht steuert in Kanzlei-Rechnungswesen (ab Version 9.2) in den Stammdaten |Jahresabschluss| Ausweiswahlrechte den Ausweis der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten in der Bilanz (Standard) oder im Anhang.

Haben Sie alle Restlaufzeiten korrekt gebucht, dann setzen Sie den Verbindlichkeitenspiegel mit den individuellen Variablen inaktiv (F7). Haben Sie nicht alle Restlaufzeiten korrekt gebucht, dann setzen Sie den Verbindlichkeitenspiegel mit den Rechenfeldern inaktiv (F7) und füllen Sie die individuellen Variablen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 436.949,01 EUR (Vorjahr: 409.346,15 EUR).

Unterschrift der Geschäftsführung

Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen.

Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.

Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.

 

Ort, Datum

Unterschrift

Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der mir vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers

Rittel Offset GmbH

erstellt.

Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens sowie die Prüfung der Buchführung waren nicht Gegenstand meines Auftrags.

 

Neubiberg, den 21. Mai 2024

Christian Zehentner, Steuerberater

BILANZ zum 31. Dezember 2023

Rittel Offset GmbH

Druckerei

Planegg

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 5.275,00 5.275,50 8.828,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 835,00 680,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.143,76 83.701,06
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 208.994,89 256.973,65 333.771,87
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 179.818,00 130.794,72
Sonstige Aktiva 590,16 0,00
442.657,31 557.776,15

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 156.359,31- 255.567,01-
III. Jahresfehlbetrag 49.023,28- 99.207,70
nicht gedeckter Fehlbetrag 179.818,00 130.794,72
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 5.708,30 8.430,00
C. Verbindlichkeiten 436.949,01 549.346,15
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 436.949,01
442.657,31 557.776,15

 

Planegg, den 21. Mai 2024

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