Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 155315
Registered
1/29/2019
Industry
Activities of organisations in the field of education, science and researchActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
(1) Zwecke der Gesellschaft sind a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Berufsbildung; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Kooperation mit Hochschulen in privater oder staatlicher Trägerschaft für die Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien und durch die Ausrichtung von wissenschaftlichen Tagungen im Bereich der Fördertechnik. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Foren und Tagungen im Bereich der Fördertechnik. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

History

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Management

NameRole
Andreas Hönnige
since 1/29/2019
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

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