QuadreX Consult GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Attila Moritz Postweiler since 9/25/2025 | Procura |
Jürgen Hermann Postweiler since 9/25/2025 | Procura |
Darius Maximlian Postweiler since 9/25/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Quadrex GmbH & Co. KG | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Quadrex Creativ GmbHAmmerbuchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Passiva
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GUV)
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMOGENS
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der QuadreX Creativ GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung -. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses a) Gliederung (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. b) Vorjahreszahlen Die Betragsangaben für das Vorjahr sind in allen Fällen vergleichbar B. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) I. Bilanzierungsmethoden (§ 246 bis § 251 HGB)
II. Bewertungsmethoden (§ 252 bis § 256 HGB)
a) Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird (Anlehnung an amtliche Abschreibungstabellen, kürzeste Nutzungsdauer). Abschreibungen werden grundsatzlich in Anlehnung an die für steuerliche Zwecke ermittelte kürzeste betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Bei den sonstigen Zugängen wurde die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den jeweiligen Zugangsmonaten vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. b) Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit gegeben, wurden sie auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert bzw. den Marktpreis abgeschrieben worden. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei Vermögensgegenstanden, bei denen die Gründe fur eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestanden, erfolgte eine Zuschreibung. Die Forderungen sind grundsatzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Aus Geringfügigkeitsgründen wurde auf den Ansatz einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf den Ansatz von Einzelwertberichtigungen verzichtet. c) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Aperiodische Aufwendungen und Erträge Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält weder nennenswerte aperiodische Aufwendungen noch nennenswerte aperiodische Erträge. E. SONSTIGE ANGABEN 1.Gewinnverwendung Die Geschaftsführung schlagt für das bis zum 31. Dezember 2022 laufende Wirtschaftsjahr vor, den Jahresüberschuss von Euro 65.493,17 mit dem Verlustvortrag von Euro - 525.726,67 zu verrechnen und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Geschäftsführer
Ammerbuch, den 22. März 2023 Jürgen Postweiler, Geschäftsführer |
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