NVV GmbH
(vormals: Danhaus GmbH)
Flensburg
(vormals: Handewitt)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.409.834,25 |
7.755.704,27 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1.120.870,02 |
| II.
Finanzanlagen |
6.409.834,25 |
6.634.834,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.147.909,62 |
4.550.324,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.891.506,68 |
4.550.324,20 |
| II.
Wertpapiere |
3.592.959,11 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.663.443,83 |
|
| Aktiva |
17.557.743,87 |
12.306.028,47 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.496.296,00 |
11.769.796,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.823.650,00 |
1.823.650,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
126.350,00 |
126.350,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.200.000,00 |
4.200.000,00 |
| IV.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
5.619.796,74 |
| V.
Bilanzgewinn |
9.346.296,00 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.025.587,00 |
395.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.860,87 |
141.231,73 |
| Passiva |
17.557.743,87 |
12.306.028,47 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2021 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 733 unter der Firma NVV
GmbH. eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Flensburg.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bestand keine Veranlassung.
2. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
3. Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind nicht enthalten. Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert
angesetzt.
4.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
5. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten
"Bilanzgewinn" in Höhe von € 9.346.296,00
ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 5.619.796,74 enthalten.
6. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
7. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 141.231,73 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 35.860,87 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB).
Es waren keine Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Bastian Erben (§ 285
Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Bastian Erben
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2022
festgestellt.
|