Fuchs &
Schubert GmbH
Schwarza
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
415.484,27 |
325.402,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.780,00 |
12.966,00 |
| II.
Sachanlagen |
362.658,00 |
267.389,83 |
| III.
Finanzanlagen |
45.046,27 |
45.046,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.343.568,20 |
1.065.178,28 |
| I.
Vorräte |
67.000,00 |
109.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.210,33 |
65.507,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.162.357,87 |
889.970,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.207,44 |
1.325,50 |
| Aktiva |
1.761.259,91 |
1.391.905,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
528.530,37 |
237.292,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
212.292,16 |
117.537,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
291.238,21 |
94.755,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.153.212,00 |
1.131.608,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.517,54 |
23.005,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
79.517,54 |
23.005,66 |
| Passiva |
1.761.259,91 |
1.391.905,88 |
Anhang
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB
aufgestellt.
Die Geschäftsführung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind
nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten bewertet
worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen
sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen
worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der
Finanzverwaltung veröffentlichten
Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind
die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde
auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der
Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis 250,00 EUR wurden im
Zugangszeitpunkt voll abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen
Leistungen wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel-
und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der
Fertigung. Die Warenbestände wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die
niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Für die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% des
Nettobetrags vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb
eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht
gestellt.
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB.
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Jürgen Fuchs
Frank Schubert
Schwarza den, 20.12.2024
_______________ _______________
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
|