Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 335495
Registered
10/18/1996
Industry
Activities of holding companiesComputer consultancy activitiesManufacture of multiple use industrial robots
Purpose
1. Die Herstellung und der Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im EDV- Bereich. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung dieses Gesellschaftszwecks dienen.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Financial Report

eoipso Software GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017

Bilanz

Aktiva

30.6.2017
EUR
30.6.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2.296,00 1.802,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2.295,00 1.801,00
B. Umlaufvermögen 93.598,52 113.306,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.528,39 105.508,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.070,13 7.797,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 671,76 670,43
Summe Aktiva 96.566,28 115.778,50

Passiva

30.6.2017
EUR
30.6.2016
EUR
A. Eigenkapital 77.783,62 102.550,23
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 31.985,64 56.940,42
III. Jahresüberschuss 20.233,39 20.045,22
B. Rückstellungen 5.903,79 7.106,01
C. Verbindlichkeiten 12.878,87 6.122,26
Summe Passiva 96.566,28 115.778,50

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz erfolgt gem. § 266 HGB. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 (1) S.3 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen entsprechend der Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Es bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 72.483,63 € (VJ: 92.077,34 € ) (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 S.1 HGB).

Es bestanden Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als ein Jahr i.H.v. 72.483,63 € (VJ: 92.077,34 € ) (§ 264 Abs. 4 S.1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 12.878,87 € (VJ: 6.122,26 € ) (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren i.H.v. 0 € (VJ: 0 €) (§ 285 S.1 Nr.1a HGB).

Es bestanden keine Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 S.1 Nr. 1b HGB).

Es lagen keine weiteren Sachverhalte vor, über die gem. §§ 284, 285 HGB zu berichten wäre.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Herr Heiko Bürkle, Dipl. Ingenieur (FH).

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 18.07.2018 wurde der Jahresabschluss zum 30.06.2017 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

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