Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 23834
Registered
6/2/2005
Industry
Processing and finishing of plastic productsManufacture of builders’ ware of plasticManufacture of plastic packing goods
Purpose
die Kunststoffverarbeitung und der Werkzeugbau.

History

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Management

NameRole
Managing Director
Christiane Vormann
since 12/12/2013
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

57299 Burbach
€25,000
100.00%
57299 Burbach

Financial Report

RECAP GmbH

Neunkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 1.733,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.687,56 0,00
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 17.226,34 0,00
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 10.424,53 18.180,03
42.071,43 18.180,03

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 43.180,03 - 40.334,53
III. Jahresüberschuss (Vi.: -fehlbetrag 7.755,50 - 2.845,50
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.424,53 18.180,03
0,00 0,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 3.003,27 1.300,00
B. VERBINDLICHKEITEN 39.068,16 16.880,03
42.071,43 18.180,03

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeine Angaben

Die RECAP GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1, Satz 3 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen für den Anhang gemäß § 288 Satz 1 HGB wurden vollständig in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes erstellt. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmalig die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29. Mai 2009 angewendet. Die Vorjahreszahlen waren gem. Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht anzupassen.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Änderungen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz haben sich nicht ergeben. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften bewertet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist aufgestellt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden weiterhin in einem " Jahrespool" zusammengefasst und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst.

Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken ggf. durch erforderliche Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die übrigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nominalwert angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 10.424,53 aus. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2010 gegenüber Herrn Rainer Fischbach eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 16.880,03. Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft trat Herr Rainer Fischbach mit seiner gesamten Darlehensforderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass seine Forderung erst nach Ausgleich des Eigenkapitalfehlbetrages durch Gewinne oder andere kapitalverstärkende Maßnahmen aus zukünftigen Gewinnen oder aus sonstigem freien Vermögen bedient werden darf.

B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2010 ist in Anlage 3 Seite 4 dargestellt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000. Es wird in voller Höhe von Herrn Rainer Fischbach gehalten.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten belauft sich auf EUR 39.068,16 (Vj. EUR 16.880,03). Hiervon sind EUR 22.188,13 innerhalb eines Jahres fällig. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 16.880,03 (Vj.: EUR 16.880,03). Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft trat Herr Rainer Fischbach mit seiner gesamten Darlehensforderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück.

C. ERGÄNZENDE ANGABEN

Sonstige, nicht zu bilanzierende Geschäfte, die für die Beurteilung der finanziellen Lage der Gesellschaft wesentlich wären, wurden im Berichtsjahr nicht getätigt.

Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2010 Herr Rainer Fischbach, Neunkirchen bestellt. Herr Fischbach ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Neunkirchen, 28. November 2011

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