Glashedy Systems GmbHLiquidated

60594 Frankfurt am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 107678
Registered
10/19/2012
Industry
Development and programming of application softwareComputer consultancy activitiesWholesale of flat glass
Purpose
Entwicklung und Vertrieb von Software, insbesondere von Steuersoftware für Banken.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
€12,500
50.00%

Financial Report

Glashedy Systems GmbH

Kleve

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

INHALTSÜBERSICHT:

ANLAGE I: KURZ-BILANZ PER 31.12.2012

ANLAGE II: ANHANG ZUR KURZ-BILANZ

ANLAGE III: ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS

Bilanz

AKTIVA

A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00
II. Sachanlagen 0,00
III. Finanzanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 527,38
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 23.074,27
III. Sonstige Aktiva 0,00
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00
23.601,65

PASSIVA

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00
III. Jahresfehlbetrag - 9.947,05
IV. Verlustvortrag 0,00
nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00
B. Rückstellungen 642,44
C. Verbindlichkeiten 7.906,26
23.601,65

ANHANG ZUR KURZBILANZ PER 31. Dezember 2012

(gem. §§ 264, 284 ff.) *)

Vorbemerkung:

Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, weil die gesetzlich aufgestellten zwei Normen im Berichtsjahr nicht überschritten werden.

Die nachfolgenden Pflichtangaben beschränken sich daher auf die Erfordernisse für "kleine" Kapitalgesellschaften.

I. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

1. Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. der Gliederungsvorschrift des § 266 HGB. Eine gegenüber dieser Gliederungsvorschrift bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen.

*) Anmerkung:

Im Hinblick auf die gem. § 288 HGB postulierten Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur die notwendigen Angaben in diesem Anhang aufgezeigt.

2. Bewertung

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des GmbH- und Handelsgesetzes. Eine Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden i.S. des § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB war nicht feststellbar.

3. Abnutzbares Anlagevermögen

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung zugrundegelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen.

4. Vorräte

Im Berichtszeitraum waren keine zu aktivierenden Vorräte oder Hilfs- und Betriebsstoffe vorhanden.

5. Forderungen

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

7. Rückstellungen (§ 249 HGB)

Notwendige Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB wurden im Berichtszeitraum gebildet.

8. Bewertungswahlrecht

Grundsätzliche Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

II. Geschäftsführung / Beirat

Im Geschäftsjahr 2012 war als Geschäftsführerin ununterbrochen tätig:

 

Herrn Denis Clafferty, Kapittelweg 11, NL-6525 EN Nijmegen

 

Frau Sandra-Jeanette Clafferty, Kapittelweg 11, NL-6525 EN Nijmegen

Ein Beirat war seitens der Gesellschafterversammlung nicht berufen worden.

III. Beteiligungen

Beteiligungen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB (s.a. § 287 HGB) von mindestens 20 % an anderen Unternehmen bestanden nicht.

IV. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden in Höhe von EUR 2.139,98 bilanziert.

V. Verbindlichkeiten (lt. § 285 Nr. 1a und 1b HGB)

Gem. § 288 Satz 1 HGB müssen für "kleine" Kapitalgesellschaften folgende Verbindlichkeiten in diesem Anhang gesondert offengelegt bzw. dargestellt werden:

1.

§ 285 Nr. 1a HGB folgend, beträgt der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren € 0,00.

2.

§ 285 Nr. 1b HGB folgend, wurde ein Betrag an Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 durch Sicherheiten abgedeckt.

Abschrift des Protokolls der ordentlichen Gesellschafterversammlung über den ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS

Einstimmig wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von € 9.947,05 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Kleve, 30. Dezember 2013

gez. Eckart Liwerski, Protokollführer

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