VisionMAX
GmbH
Weiterstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.544,35 |
466.357,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.331,35 |
7.149,35 |
| II.
Sachanlagen |
398.213,00 |
459.208,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
974.606,99 |
913.903,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
974.606,99 |
913.903,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
28.560,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
337.848,11 |
260.424,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.351,18 |
853,23 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
803.783,45 |
450.604,86 |
| Aktiva |
2.199.285,97 |
1.831.718,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
475.604,86 |
230.159,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
353.178,59 |
245.444,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
803.783,45 |
450.604,86 |
| B.
Rückstellungen |
36.488,00 |
48.667,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.162.797,97 |
1.783.051,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.162.005,95 |
1.783.051,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
792,02 |
|
| Summe
Passiva |
2.199.285,97 |
1.831.718,90 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma VisionMAX
GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) aufgestellt worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine und mittelgroße
Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3. Angaben zur Bilanz
Gesamtjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Vermögensgegenstände, deren
Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 800,00 € nicht
übersteigen, wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 €.
Eventualverbindlichkeiten bestanden am
Abschlussstichtag keine.
4. Angaben und Erläuterungen zum Jahresergebnis
und
zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanz weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag von
803.783,45 € aus.
Die VisionMAX Holding GmbH hat hinsichtlich Ihrer
Forderung einen Rangrücktritt erklärt.
5. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Georg Oelschlegel geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Georg Oelschlegel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
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