ARGENTUM GmbHLiquidated

41460 Neuss, DEU

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 14386
Registered
10/29/2007
Industry
Business and other management consultancy activitiesComputer consultancy activitiesAll other financial service activities, except insurance and pension funding, n.e.c.
Purpose
Unternehmens- Finanz- und Sanierungsberatung sowie die Finanz- und Lohnbuchhaltung.

History

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Management

NameRole
Adrian Grzeschik
since 12/14/2010
Managing Director

Beneficial Owners

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Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

Bahrija Raim-Grzeschik
€18,000
72.00%

Financial Report

Argentum GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.09.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
27.9.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.000,00 0,00
B. Anlagevermögen 1,00 0,00
I. Sachanlagen 1,00 0,00
C. Umlaufvermögen 11.665,71 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.283,54 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.382,17 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 697,81 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.364,52 0,00

Passiva

31.12.2007
EUR
27.9.2007
EUR
A. Eigenkapital 20.487,52 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 4.512,48 0,00
B. Rückstellungen 2.108,70 0,00
C. Verbindlichkeiten 1.768,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.364,52 0,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2007



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Argentum GmbH zum 27.09.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung der Vollabschreibungen im Anlagenspiegel wird ein fiktiver Abgang im Anschaffungsjahr unterstellt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.283,54 0,00




Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.768,30 1.768,30



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.



Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.


Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Sascha Fränzen.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Neuss, den






...........................................

Geschäftsführer



 

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