OfficeWay GmbHLiquidated

96465 Neustadt bei Coburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Coburg HRB 4412
Registered
1/25/2008
Industry
Manufacture of wiring devicesManufacture of office furnitureManufacture of communication equipment
Purpose
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten zur Erstellung von Kommunikationskabelanlagen in Büro-, Industrie- und sontigen Gebäuden sowie zugehörige Dienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Hans Josef Bong
since 1/25/2008
Managing Director
Enrico Stolze
since 1/25/2008
Managing Director
Peter Stegner
since 1/25/2008
Managing Director

Financial Report

OfficeWay GmbH

Neustadt b. Coburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 5.000,00 5.000,00
B. Anlagevermögen 666,00 1.166,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 666,00 1.166,00
C. Umlaufvermögen 16.677,45 23.589,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 768,13 272,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.909,32 23.316,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.343,45 29.755,15

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 19.234,82 27.739,38
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 2.260,62 0,00
III. Jahresfehlbetrag 8.504,56 2.260,62
B. Rückstellungen 1.900,00 1.800,00
C. Verbindlichkeiten 1.208,63 215,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.208,63 215,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.343,45 29.755,15

Anhang



I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der OfficeWay GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.



II. Erläuterungen zur Gliederung der Bilanz
Die Gliederung entspricht der gesetzlichen Vorschrift des § 266 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.


III. Erläuterungen zur Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt.




A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
Die ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nominalbetrag angesetzt.




B. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bezogen auf eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.




C. Umlaufvermögen
Die Forderungen und die sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.


D. Eigenkapital
Die Posten des Eigenkapitals sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.


E. Rückstellungen
Für die Bildung der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert.

F. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


IV. Sonstige Pflichtangaben 

1. Stammkapital
Das Stammkapital ist in Euro festgelegt worden und beträgt EUR 30.000,00.


2. Geschäftsführung
Geschäftsführer und jeweils allein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt waren im Geschäftsjahr Herr Peter Stegner, Kaufmann, Herr Enrico Stolze, Diplom-Betriebswirt, und Herr Hans Josef Bong, Kaufmann.


3. Geschäftsführergehalt
Die Angabe der Geschäftsführergehälter gem. § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 286 Abs. 4 HGB.


Neustadt, den 23. August 2010


gez. Enrico Stolze
Diplom-Betriebswirt



Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2009

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde am 23.08.2010 festgestellt.

Eine Offenlegung des Vorschlags für die Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses bzw. Jahresfehlbetrags erfolgt nicht, da von dem Befreiungstatbestand in § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht wird.

  

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