Vinculum GmbHLiquidated

10827 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 96454
Registered
4/1/2005
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateActivities of holding companiesDevelopment of building projects for residential buildings
Purpose
Die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen auf eigene Rechnung und die Vornahme damit zusammenhängender Geschäfte; ausgeschlossen sind Geschäfte der in § 34 c GewO geregelten Art.

History

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Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Stephan Borgs
€25,000
100.00%

Financial Report

Vinculum GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 663,00 1.022,00
I. Sachanlagen 663,00 1.022,00
B. Umlaufvermögen 42.791,36 67.477,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.791,18 5.522,26
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.000,18 61.955,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 592,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.454,36 69.091,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.803,81 32.308,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.308,00 -13.124,23
III. Jahresfehlbetrag 10.504,19 -20.432,23
B. Rückstellungen 13.823,08 12.918,23
C. Verbindlichkeiten 7.827,47 23.865,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.454,36 69.091,27

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.


Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Anlagewerte sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis 150,00 Euro bis 410,00 EUR wurden sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte sind nicht vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB n. F. verrechnet.

ie sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 3.733,05

davon entfallen auf:

Steuern EUR 0,00

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Bewertungseinheiten nach § 254 HGB n.F. wurden nicht gebildet.

Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Borgs Stephan Theologe Einzelvertretung


Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.



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