FCP Fuel
Cell Powertrain GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
343.689,00 |
151.484,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
272.421,00 |
44.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.268,00 |
106.734,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
896.964,35 |
707.460,34 |
| I.
Vorräte |
310.002,62 |
259.149,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
324.342,48 |
299.267,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.901,60 |
11.900,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
262.619,25 |
149.043,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.782,95 |
83.401,91 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.903.101,85 |
5.917.752,71 |
| Aktiva |
10.178.538,15 |
6.860.098,96 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
500.000,00 |
500.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
6.442.752,71 |
3.072.535,29 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.985.349,14 |
3.370.217,42 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.903.101,85 |
5.917.752,71 |
| B.
Rückstellungen |
510.688,21 |
25.646,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.667.849,94 |
6.834.452,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.738.870,46 |
4.686.009,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.928.979,48 |
2.148.442,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
130.000,00 |
| Passiva |
10.178.538,15 |
6.860.098,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.01. bis 31.12.2020 der FCP Fuel Cell Powertrain GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
2. Angaben zu den einzelnen Bilanzposten
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Nutzung begrenzt ist, wurden zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
die planmäßige Abschreibung, bewertet.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800 werden entsprechend der
steuerlichen Vorschriften der Sofortabschreibung im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Vorräte an Hilfs- und
Betriebsstoffen erfolgt zu Einstandspreisen. Eine
erforderliche Wertberichtigung war im Geschäftsjahr
2020 nicht vorzunehmen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
bilanziert. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Die flüssigen Mittel bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Zahlungen für künftige Zeiträume
werden zeitanteilig abgegrenzt und als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist voller Höhe einbezahlt.
Bei der Bemessung aller Rückstellungen sind alle
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten
ausreichend berücksichtigt worden und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem bzw. fünf Jahren.
Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung besteht eine
Rangrücktrittsvereinbarung.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
gem. den Grundsätzen des § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
III. Sonstige Angaben
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren bestanden nicht.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 17 Mitarbeiter.
Die Geschäftsführer der Gesellschaft
Herr Thomas Melczer,
Herr Achim Loecher
Chemnitz, den 2. Februar 2022
gez. Thomas Melczer
gez. Achim Loecher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2022 festgestellt.
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