Master Data

Registry
Register court Landshut HRB 10104
Registered
9/25/2015
Industry
Manufacture of consumer electronicsManufacture of wiring devicesManufacture of electronic components n.e.c.
Purpose
Produktion und Vertrieb von elektronischen Geräten und Komponenten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Stefan Hauf
since 4/27/2016
Managing Director
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

HEWA GmbH

Tann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 129.037,40 149.752,40
129.040,40 149.755,40
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.575.069,47 910.280,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 145.326,58 204.729,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.583,93 28.537,32
1.762.979,98 1.143.547,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.641,09 1.572,64
1.894.661,47 1.294.875,69

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 650.000,00 650.000,00
V. Bilanzgewinn/-verlust -275.582,29 -469.757,44
399.417,71 205.242,56
B. Rückstellungen 98.987,44 39.483,22
C. Verbindlichkeiten 1.396.256,32 1.050.149,91
1.894.661,47 1.294.875,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BILANZIERUNG, BEWERTUNG UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Gesetzliche Grundlagen

Die HEWA GmbH hat ihren Sitz in Tann, ihre Geschäftsadresse in Marktl und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 10104 eingetragen.

Der Jahresabschluss der HEWA GmbH ist nach den Vorschriften der § 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Da die Gesellschaft die relevanten Größenordnungsmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreitet, stellt sie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches dar. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen in steuerlich zulässiger Höhe, bewertet. Die Abschreibungen für Investitionen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 33 Jahren.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter von 250 EUR bis 1.000 EUR wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, welcher linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EUR wurden im Geschäftsjahr 2022 sofort als Aufwand erfasst.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden gemäß der Grundsätze der verlustfreien Bewertung mit den Anschaffungskosten, den gewogenen Durchschnittswerten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ermitteln sich aus Materialeinzel-, Fertigungseinzel-, Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessenen Teilen der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die verminderte Verwertbarkeit der Bestände sowie die Risiken aus der Lagerdauer wurden mit Wertabschlägen im Rahmen einer Reichweitenanalyse angemessen berücksichtigt. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen auf risikobehaftete Forderungen sowie zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos sind im Bilanzausweis berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Soweit ihre Laufzeit die Jahresfrist übersteigt, werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitkongruenten von der deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgte eine Bewertung - entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 256a HGB - unter Außerachtlassung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde gemäß § 284 Abs. 3 S.1 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr gegen den Gesellschafter und betreffen vollständig Lieferungs- und Leistungsforderungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Beträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 11 TEUR. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wird gemäß § 268 Abs. 1 HGB in analoger Anwendung des § 158 AktG unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von 469.757,44 EUR ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 275.582,29 EUR.

Verbindlichkeiten

Die gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von 1.396 TEUR (i.V. 1.050 TEUR) sind innerhalb eines Jahres fällig. Zum 31. Dezember 2023 sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten besichert.

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.037 TEUR (i.V. 866 TEUR) gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig gegenüber dem Gesellschafter. Davon betreffen 485 TEUR (i.V. 450 TEUR) Lieferungs- und Leistungsbeziehungen, 350 TEUR (i.V. 350 TEUR) kurzfristige Finanzierungen und 201 TEUR (i.V. 66 TEUR) resultieren aus dem umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnis.

C. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2 TEUR (i.V. 0 TEUR) ausgewiesen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung fielen in 2023 in Höhe von 22 TEUR (i.V. 7 TEUR) an und wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Gemäß § 288 HGB unterbleiben weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung.

D. SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen aus Mietverträgen für Produktions-, Lager- und Büroflächen mit einem jährlichen Aufwand von 66 TEUR (i.V. 62 TEUR). Diese haben eine Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2025.

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach HGB-Ermittlung beträgt 18 (i.V. 18) im Geschäftsjahr 2023, darunter 14 Gewerbliche und 4 Angestellte.

Mutterunternehmen

Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14a HGB ist die Robinco Treuhand GmbH & Co. Beteiligungs KG, Ratingen. Die HEWA GmbH, Tann, wird in den freiwilligen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 dieses Mutterunternehmens einbezogen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2023 durch Herrn Stefan Hauf, Diplom Ingenieur Elektrotechnik, wahrgenommen. Dem Geschäftsführer wurden wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers eingegangen.

 

Marktl, 27. Juni 2024

gez. Stefan Hauf

Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2024 festgestellt.

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