Ad Up
Technology AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.10.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.592.346,02 |
2.462.941,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.587.541,00 |
2.462.941,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.805,02 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.504.060,00 |
2.644.392,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.373.164,14 |
2.166.031,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
130.895,86 |
478.361,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.683,86 |
21.736,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.117.089,88 |
5.129.070,31 |
Passiva
|
|
31.10.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
254.911,08 |
1.762.011,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
4.000.000,00 |
4.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.302.403,00 |
1.302.403,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.540.391,16 |
-107.934,78 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.507.100,76 |
3.648.325,94 |
| B.
Rückstellungen |
300.856,66 |
390.950,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.561.322,14 |
2.976.108,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.561.322,14 |
2.976.108,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.117.089,88 |
5.129.070,31 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft firmiert unter "Ad Up Technology
AG" und hat ihren Registersitz in Hamburg. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der
Handelsregisternummer HRB 142431 eingetragen. Seit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2017
trägt die Gesellschaft den Zusatz "in Insolvenz".
2. Auf die Gesellschaft sind gemäß
§ 267 Abs. 2 HGB die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
anzuwenden. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.
3. Am 1. November 2017, 10.30 Uhr, wurde das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ad Up
Technology AG in Insolvenz mit Beschluss des Amtsgerichtes
Hamburg (Geschäftsnummer 404 IN 1425/17)
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Leipzig,
bestellt.
4. Gemäß § 155 Abs. 2 InsO beginnt
mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues
Geschäfts-jahr, sodass für den Zeitraum vom 1.
Januar bis zum 1. November 2017 ein Rumpfgeschäftsjahr
entstand.
5. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November
2017 nicht von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
4. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist nur
eingeschränkt möglich, da das vorliegende
Rumpfgeschäftsjahr nur einen Zeitraum von 10 Monaten
beinhaltet, während das Vorjahr dem vollständigen
Kalenderjahr entspricht.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Auf Grund der Aufgabe des "Going
concern"-Bewertungsprinzips wurden die Vermögenswerte
mit ihren voraussichtlichen Veräußerungswerten
angesetzt, die ihnen im Rahmen der Verwertungsstrategie
beizumessen sind. Es wurden bereits im Vorjahr
entsprechende außerplanmäßige
Abschreibungen bei den Immateriellen
Vermögensgegenständen in Höhe von
EUR 2.351.763,00 vorgenommen.
2. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
3. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden in Höhe von EUR
200.880,47 (im Vorjahr EUR 250.406,16) eingestellt.
4. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren aus Dienstleistungsverträgen. Notwendige
Wertberichtigungen in Höhe von EUR 66.655,84 wurden
vorgenommen.
5. Auf Grund der Insolvenz der
Konzernmuttergesellschaft, der Unister Holding GmbH,
Leipzig, mussten die Guthaben des Internal Bank Account,
dessen Verwalterin die Unister Holding GmbH in Insolvenz
war, in bereits im Vorjahr auf einen Erinnerungswert in
Höhe von EUR 1,00 abgeschrieben werden.
6. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
7. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
im Wesentlichen Agenturvergütungen, Aufwendungen
für die Archivierung, Prozesskosten, die Kosten des
Insolvenzverfahrens sowie das Honorar der
Jahresabschlussarbeiten.
8. Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
9. Die Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen resultieren aus
Leistungs-inanspruchnahmen.
10. Verbindlichkeiten gegenüber
kreditorischen Debitoren in Höhe von EUR 105.544,29
(im Vorjahr EUR 231.805,04), Verbindlichkeiten aus Lohn-
und Gehalt in Höhe von EUR 143.834,49 (im Vorjahr EUR
723,79), Verbindlichkeiten gegenüber
Sozialversicherungsträgern in Höhe von EUR
83.172,04 (im Vorjahr EUR 0,00) sowie Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von EUR 248.782,94 (im Vorjahr EUR
177.454,96) bilden die wesentlichen sonstigen
Verbindlichkeiten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
Unister GmbH in Insolvenz, Leipzig, in Höhe von EUR
7.505,03 (im Vorjahr EUR 7.505,03) enthalten.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
E.
Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Im
vorliegenden Fall lagen nicht sämtliche Belege und
Wertnachweise, insbesondere zu den von der bisherigen
Geschäftsführung getroffenen Wertansätzen
vor. Hiervon sind insbesondere die Rückstellungen
betroffen. Des Weiteren konnte der Insolvenzverwalter
Informationen über die Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB und über die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen nur angeben, soweit diese auch
bekannt waren. Es konnte jedoch nicht mit hinreichender
Sicherheit festgestellt werden, ob dem Insolvenzverwalter
alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt sind.
Aus den vorgenannten Gründen kann die Darstellung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
beeinträchtigt sein.
Im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
wurden seitens der Commerzbank AG Haftungsansprüche
aus Avalinanspruchnahmen von verbundenen Unternehmen in
Höhe von EUR 39.518,48 sowie einer
Darlehensgewährung an ein verbundenes Unternehmen in
Höhe von EUR 642.625,82 als Forderung gegen die
Gesellschaft zur Insolvenztabelle angemeldet. Die
Forderungen wurden vom Insolvenzverwalter für den
Ausfall festgestellt.
Es sind gesamtschuldnerische Haftungsansprüche
aus der bis zum 31. Dezember 2015 bestandenen
umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 2.116
ohne Vorliegen eines Haftungsbescheides zur
Insolvenztabelle angemeldet und bestritten.
F.
Sonstige Angaben
1. Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Ad
Up Technology AG in Insolvenz war Herr Christian Schmidt
(Kaufmann), Leipzig, bestellt.
Im Dezember 2015 wurde Herrn Mirko Richter
(Kaufmann), Leipzig, Einzelprokura und Herrn Lars
Dombrowski (Kaufmann), Leipzig, Gesamtprokure erteilt.
Unter dem 21. Februar 2017 erfolgte die Eintragung im
Handelsregister, dass die erteilten Prokuren erloschen
sind.
2. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand aus
folgenden Mitgliedern:
- Thomas Nicklisch (Vorsitzender), Leipzig
- Irene Castellon Rodriguez (Stellvertreterin),
Leipzig
- Melanie Petersen, Leipzig
4. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
19. Juli 2016 wurde Herr Ludger Zdarta (Kaufmann),
Recklinghausen, zum neuen alleinvertretungsberechtigten und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
5. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 1.
November 2017 wurde Herr Rechtsanwalt Prof.
Dr. Lucas F. Flöther, Leipzig, zum
Insolvenzverwalter bestellt.
6. Unter dem 8. Januar 2018 erfolgte die Eintragung,
dass Herr Christian Schmidt (Kaufmann), Leipzig, nicht mehr
Vorstand der Gesellschaft ist.
Mit Eintragung vom 27. Februar 2018 erfolgte die
Veröffentlichung der Bestellung von Herrn Ludger
Zdarta (Kaufmann), Recklinghausen), als
vertretungsberechtigtem Vorstand gemäß
allgemeiner Vertretungsregelung.
7. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2017
durchschnittlich 23 Mitarbeiter (im Vorjahr: 26).
Leipzig, 3. Mai 2021
gez. Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
über das Vermögen der Ad Up Technology AG
i. Ins.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.10.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2021
festgestellt.
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