Optik Pusch GmbHLiquidated

51399 Burscheid, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 48852
Registered
10/8/1991
Industry
Retail sale of spectacles and contact lensesActivities of holding companiesRetail sale of pharmaceutical products
Purpose
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Augenoptik. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte durchzuführen, insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Financial Report

Optik Pusch GmbH

Burscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   1533,88   1533,88
II. Sachanlagen   1400,50   1640,50
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen   18825,30   20828,55
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   659,54   1501,76
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   160,36   141,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   22579,58   25645,75

PASSIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25598,66   25598,66
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -65647,67   -54163,37
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -5890,92   -11484,30
B. Rückstellungen   700,00   650,00
C. Verbindlichkeiten   67819,51   65044,76
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   22579,58   25645,75

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorher- gehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich plan- mäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Alfred Pusch

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