KM-Systems GmbH
Sperlingsweg 1, 97294 Unterpleichfeld, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ines Müller since 1/2/2019 | Procura |
Kurt Müller since 11/25/2002 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
KM-Systems GmbHUnterpleichfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der KM - Systems GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handeslgesetzbuches aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert größer 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden als Sammelposten aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zur Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituen wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach §253 Abs. 1 Satz 1 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angestzt. Die Befreiungsvorschrift des §274a Nr.5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein wesentlicher Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand nicht statt.
Unterpleichfeld, den 05. Dezember 2016 gez. Kurt Müller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.11.2016 |
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