CONOPERA
IT-Systemhaus GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
334.588,00 |
386.322,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
331.732,00 |
381.779,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.856,00 |
4.543,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
232.209,96 |
166.157,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
232.209,96 |
164.808,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.348,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.135,34 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
567.933,30 |
552.479,22 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
553.533,30 |
539.979,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
104.202,23 |
90.648,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
567.933,30 |
552.479,22 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
der
Conopera IT-Systemhaus GmbH, Köln
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft Conopera IT-Systemhaus GmbH hat
ihren Sitz in Köln und wird im Handelsregister des
Amtsgerichtes Köln unter der Nummer HRB 69942
geführt. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung und der Vertrieb von
IT-Infrastrukturlösungen für
Versicherungsvermittler.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 ff HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften der
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederungen der Bilanz erfolgt nach den
Vorschriften des § 266 HGB. Die Form des
Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unter
Beachtung einer klaren und übersichtlichen Gliederung
geändert. Die Änderung betrifft den Ausweis der
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber
verbundenen Unternehmen, die im Vorjahr als Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber Gesellschaftern
ausgewiesen wurde.
Die Gewinn und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt
worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt nach der
linearen Methode. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
von bis zu EUR 150 (geringwertige Wirtschaftsgüter)
wurden im Geschäftsjahr 2010 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert
zwischen EUR 150 bis EUR 1.000 wurden in einem Sammelposten
erfasst. Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd
aufgelöst. Bei der Anschaffung von
Wirtschaftsgütern im Geschäftsjahr 2011 mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 410 wird die
Sofortabschreibung in Anspruch genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die
Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und
Vermögensgegenstände liegt unter einem Jahr.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zu hälftig eingezahlt. Der
nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Restbetrag wurde
gem. § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB von dem gezeichneten
Kapital offen abgesetzt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind zum Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die
Restlaufzeit liegt unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum
Erfüllungsbetrag bewertet worden. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten wurden in die Bilanz als
Bilanzvermerk aufgenommen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem als Anlage
beigefügten Anlagespiegel.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von 220.106,61 EUR (Vorjahr 77.263,52 EUR)
berücksichtigen die Forderungen gegen die
Gesellschafterin Conopera Assekuranzmakler GmbH & Co.
KG.
Das
gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000 EUR
(Vorjahr 25.000 EUR) ist hälftig eingezahlt. Der
Betrag von 12.500 EUR (Vorjahr 12.500 EUR) ist nicht
eingefordert und wurde vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 533.557,97 EUR (Vorjahr
518.886,90 EUR) berücksichtigen in voller Höhe
die Darlehen der Gesellschafterin Conopera Assekuranzmakler
GmbH & Co. KG.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 142.414,69 EUR
ab, der aufgrund des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrags durch die Conopera
Assekuranzmakler GmbH & Co. KG übernommen wurde.
V. Sonstige Angaben
1. Gesellschafter
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen
i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB der
Conopera Assekuranzmakler GmbH & Co. KG.
2. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011
war Herr Oliver Palko, Hochdorf
3. Mitarbeiter
Im Jahr 2011 waren keine Mitarbeiter
beschäftigt.
Köln, den 28.02.2013
gez. Oliver Palko
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 518.886,90 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 77.263,52
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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