Master Data

Registry
Register court Aachen HRB 9595
Registered
1/14/1988
Industry
Activities of holding companiesCutting, shaping and finishing of stoneManufacture of machine tools for working stone, concrete and other mineral substances
Purpose
Gegenstand der Gesellschaft ist die Verarbeitung und Bearbeitung von Granit, Marmor, Kunststein aller Art und von Grabmalen sowie der mit diesen Arbeiten zusammenhängende Handel. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten .

History

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Management

NameRole
Sabine Knippel
since 12/1/2021
Managing Director
Claus Knippel
since 7/12/2006
Managing Director

Beneficial Owners

25.51% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
25.51%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

52538 Gangelt, Neutrale Straße 11
€25,600
100.00%

Financial Report

Andreani-Knippel GmbH

Geilenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 26.363,00 22.502,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 33.563,00 30.637,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.019,51 22.128,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in EUR: 1.077,45 (321,31)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.098,14 49.680,65 1.809,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.205,00 2.214,00
78.248,65 79.290,23

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 16.899,78 12.702,20
III. Jahresüberschuss 8.261,84 4.197,58
B. Rückstellungen 8.982,00 7.010,00
C. Verbindlichkeiten 18.505,03 29.780,45
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 18.505,03 (29.780,45)
(contains_summe_passiva) 78.248,65 79.290,23

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt.

In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen erstmals einbezogen.

Diese Änderungen der Bewertungsmethoden führen per Saldo zu keiner wesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sowohl das ausgewiesene Gesamtvermögen als auch die dargestellte Ertragslage haben sich dadurch unwesentlich verändert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Andreani & Knippel GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Claus Knippel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Gewinnverteilungsvorschlag lautet wie folgt:

Gewinnvortrag 16.899,78
Jahresüberschuss 8.261,84
Gewinnausschüttung 0,00
Vortrag auf neue Rechnung 25.161,62

 

Geilenkirchen, 17. Mai 2011

Geschäftsführer

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