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Sensovation AGRadolfzell am BodenseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGI. Allgemeines Die Sensovation AG hat ihren Sitz in Radolfzell. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB Nr. 590406 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschiften aufgestellt worden (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Angaben im Anhang erfolgen in Tausend Euro sofern nicht anders vermerkt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das handelsbilanzielle Aktivierungswahlrecht nach § 248 II 1 HGB n.F. für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird von der Gesellschaft wahrgenommen. Die Aktivierung erfolgt somit nicht erst dann, wenn der selbst zu schaffende Vermögensgegenstand fertig gestellt ist, sondern nach § 255 IIa HGB n.F. bereits ab dem Zeitpunkt in der Entwicklungsphase, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Entstehen eines einzeln verwertbaren immateriellen Vermögensgegenstands gegeben ist. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt nach § 255 IIa HGB n.F. zu Herstellungskosten. Herstellungskosten sind die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach § 255 II HGB n.F. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gemäß § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen liegt im Wesentlichen eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren zugrunde. Die Abschreibungen werden nur nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und losgelöst vom Zeitpunkt des Zugangs linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis € 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgesetzt. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch angemessene Fertigungsgemeinkosten enthalten. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten (sog. Standardpreisen) bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, falls wesentlich, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Hierin sind im Wesentlichen die Kosten für Flaschenmiete über T€ 1 enthalten. Latente Steuern werden grundsätzlich auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern des § 274 I 2 HGB wird auf die steuerlichen Verlustvorträge nur soweit in Anspruch genommen, um die passiven latenten Steuern auf die aktivierten Entwicklungskosten nach § 274 I 3 HGB vollständig zu saldieren. Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 742.848,00 und ist in 742.848 Stammaktien in Form nennwertloser Stückaktien eingeteilt. Das bedingte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag € 0,00 (Vj. € 0,00) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbedingte Rückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen, ausstehende Rechnungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in T€:
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen wurde gemäß Vorsichtsprinzip nur für die Verrechnung in Höhe der passiven latenten Steuern (Aktivierung Entwicklungskosten) in Anspruch genommen. Ausschüttungssperre Für die aktivierten selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 75 (Vj. T€ 172). Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände beträgt zum Bilanzstichtag T€ 75 (Vj. T€ 172). Haftungsverhältnisse Abgesehen von den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten der Lieferanten bestanden keine weiteren Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse. IV. Sonstige Angaben Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören am Bilanzstichtag an: Stefan Miltenyi, Dipl.-Physiker, Bergisch Gladbach (Vorsitzender ab 2. Juni 2017) Nobert Hentschel, Dipl.-Volkswirt, Bergisch Gladbach, (stv. Vorsitzender ab 2. Juni 2017) , Michael Teckentrup, Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach (ab 2. Juni 2017) Vorstand Dem Vorstand gehören am Bilanzstichtag an: Frank Jäger, Rösrath, (Vorstandsvorsitzender) Dr. Matthias Hinzpeter, München Paul Hing, Owingen Für die Sensovation AG besteht eine Konzernzugehörigkeit zur Muttergesellschaft Miltenyi Biotec GmbH, Bergisch Gladbach. Radolfzell, im März 2019 Frank Jäger, Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Hinzpeter, Vorstand Paul Hing, Vorstand
Radolfzell, den 31. März 2019 gez. Frank Jäger, Dr. Matthias Hinzpeter, Paul Hing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Juni 2019 |
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