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Personalmanagement GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.02.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.175,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.093,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.082,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.526,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.765,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.761,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.149,05 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
162.735,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.586,09 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
187.735,22 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
162.735,22 |
| B.
Rückstellungen |
7.480,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
231.105,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.586,09 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr vom 15. Februar -
31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der
§§ 264, 267 I HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,
III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20% abgeschrieben. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten
Erfassung des Aufwands bzw. des Ertrags gebildet. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Auf
Sachanlagen wurden planmäßige Abschreibungen in
Höhe von Euro 1.489,99 vorgenommen. Die
Abschreibung auf den Sammelposten für Geringwertige
Wirtschaftsgüter beträgt Euro 3.127,77. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt: Verbindlichkeiten
bis 1 Jahr Euro 231.105,75, darin enthalten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) Euro 208.861,81.
Mitzugehörigkeitsvermerk, davon gegenüber
verbundenen Unternehmen Euro 6.071,15.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens - unverändert - geführt durch Bernd
Abraham, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Nicht gedeckter Fehlbetrag
Eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft wurde durch eine
Rangrücktrittserklärung eines Gläubigers,
die für den Fall des Konkurses, beziehungsweise der
Illiquidität abgegeben wurde, vermieden.
Konzernzugehörigkeit
Mutterunternehmen der Gesellschaft i.S.d.
§ 285 Nr. 14 HGB ist die Neptun
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Taufkirchen
(HRB 74557). Das Mutterunternehmen stellt einen
Konzernabschluss auf, der im eBundesanzeiger
veröffentlicht wird.
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag
in Höhe von Euro 187.735,22 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Pforzheim, den 16. Juni 2012
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
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