Master Data

Registry
Register court München HRB 255371
Registered
3/9/2020
Industry
Management activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsActivities of holding companiesManagement activities of other holding companies
Purpose
(1) Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung, jeweils ein „Investmentvermögen“) sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses § 2. Publikumsinvestmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht verwaltet. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: (a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs 1 Nr. 4 KAGB; (b) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, (i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting); oder (ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird und die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern; (c) Geldmarktinstrumente zu Liquiditätsund Absicherungszwecken gemäß § 194 KAGB; (d) Bankguthaben zu Liquiditäts- und Absicherungszwecken gemäß § 195 KAGB; (e) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB; (f) Derivate zur Absicherung der Vermögensgegenstände der Investmentvermögen gegen Währungs- und Zinsschwankungen gemäß § 261 Abs. 3 KAGB; sowie (g) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF (einschließlich Master-Feeder-Strukturen), deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, und die ihrerseits nur die vorgenannten Vermögensgegenstände (a) bis (g) erwerben dürfen, wobei geschlossene inländische Spezial-AIF mit einer primären Dachfonds-Strategie nicht verwaltet werden. Es können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF Gesellschafterdarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB gewährt werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung kann daneben die Verwaltung von EU-Spezial-AIF und ausländischen Spezial-AlF, die mit den inländischen Investmentvermögen nach lit. b) vergleichbar sind, sein. (4) Daneben können für die Investmentvermögen Geschäfte zur Absicherung von Zins-und Währungsrisiken abgeschlossen werden. (5) Neben der kollektiven Vermögensverwaltung ist die Gesellschaft mit Ausnahme der für die Anlage des eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte - berechtigt, folgende Dienst- und Nebendienstleistungen zu erbringen, die ausschließlich in Bezug auf Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB und Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erbracht werden und jeweils nur im Zusammenhang mit den sonstigen Geschäften der Gesellschaft oder mit dieser verbundener Unternehmen stehen: (a) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB; (b) Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB; sowie (c) Anlagevermittlung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB. (6) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (7) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (8) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (9) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (10) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Philipp Meyer
since 2/18/2025
Managing Director
Oliver Frank Frank
since 2/4/2025
Managing Director
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

4 shareholders

GmbH structure

3 of 4 shown

Germany
€7,875
31.50%
Germany
€3,750
15.00%

Holdings

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

GREENPEAK Management GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 241.322,22 25.100,00
B. Umlaufvermögen 124.442,26 556.192,46
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 599.421,14 200.900,34
Aktiva 965.185,62 782.192,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 98.211,22 296.469,46
C. Verbindlichkeiten 866.974,40 485.723,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 607.706,73 241.323,34
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 259.267,67 244.400,00
davon gegenüber Gesellschaftern 259.267,67 244.400,00
Summe Passiva 965.185,62 782.192,80

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben unter der Bilanz

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: GREENPEAK Management GmbH
Firmensitz laut Registergericht: München
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: AG München
Register-Nr.: HRB 255371

Sonstige Angaben

Aufgrund des im Vorjahr erziehlten Jahresfehlbetrages und des nur geringen Jahresüberschusses im Berichtsjahr wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31.12.2023 bilanziell überschuldet. Zur Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft wurde zwischen einer Gesellschafterin und der Gesellschaft ein qualifizierter Rangrücktritt vertraglich vereinbart. Danach tritt die Gesellschafterin mit ihren sämtlichen Forderungen aus dem der Gesellschaft gewährten Darlehen in Höhe von EUR 259.267,67 im Rang hinter allen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen anderer Gläubiger zurück. Der Darlehensgeber bzw. die Gesellschafterin kann eine Tilgung der genannten Forderungen nur aus zukünftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen verlangen.
Trotz des Rangrücktritts unter dem gewährten Darlehen bleibt die Gesellschaft überschuldet. Insolvenzantragspflicht besteht nach Ansicht der Unternehmensleitung daher nicht. Die Gesellschaft befindet sich noch in der Anlaufphase. Aufgrund der mit den Fonds geschlossenen Verträge wird sich die künftige Ertragslage der Gesellschaft jedoch nach Einschätzung der Unternehmensleitung insgesamt positiv entwickeln und geht daher von einerFortführung der Gesellschaft aus.

Unterschrift der Geschäftsführung



Ort, Datum

Unterschrift


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024 festgestellt.

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