Weitz
Türen und Tore GmbH
Ortenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.759,00 |
35.269,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.758,00 |
35.268,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
505.706,02 |
217.796,44 |
| I.
Vorräte |
255.682,59 |
86.481,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
121.478,65 |
45.397,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128.544,78 |
85.917,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
644,29 |
275,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
579.109,31 |
253.340,84 |
Passiva
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.804,45 |
112.664,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
87.664,70 |
88.368,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.139,75 |
-703,50 |
| B.
Rückstellungen |
11.353,84 |
9.218,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
449.951,02 |
131.458,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
400.055,51 |
113.025,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
579.109,31 |
253.340,84 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Sachanlagen basieren auf
Anschaffungskosten. Die abnutzbaren Anlagen werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Für die abnutzbaren Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als 150 € und höchstens
1.000 € betragen, wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr
der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren
jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 150
€ werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2.
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war während des
ganzen Geschäftsjahres unverändert:
Frau Angelika Weitz, 63683 Ortenberg-Lißberg
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zum weiteren Geschäftsführer mit Wirkung
zum 01.01.2014 wird bestellt: Herr Sebastian Weitz, 63683
Ortenberg-Lißberg
Herr Sebastian Weitz ist einzelvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2014
festgestellt.
gez. Angelika Weitz
|