Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 51324
Registered
8/23/1978
Industry
Manufacture of upholstered furnitureManufacture of mattressesManufacture of office furniture
Purpose
Die Herstellung von Polstermöbel, Kleinmöbel, Drahtmatratzen, Schonerdecken, Federkerneinlagen und Auflegematratzen.

History

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Management

NameRole
Jürgen Stein
since 1/4/2011
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Jürgen Stein
Waldsee
50000
100.00%

Financial Report

Stein GmbH

Waldsee

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 6.308,00 11.356,99
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
2,00 2,00
II. Sachanlagen 6.306,00 11.354,99
B. UMLAUFVERMÖGEN 248.921,11 255.082,43
I. Vorräte 85.410,42 89.571,39
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
13.101,71 149.488,45
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
150.408,98 16.022,59
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.591,51 8.317,53
SUMME Aktiva 261.820,62 274.756,95
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 14.143,33 16.459,53
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 0,00 21.504,03
III. Bilanzverlust -11.421,26 -30.609,09
IV. buchmäßiges Eigenkapital 14.143,33 16.459,53
B. RÜCKSTELLUNGEN 98.483,36 80.649,84
C. VERBINDLICHKEITEN 149.193,93 177.647,58
SUMME Passiva 261.820,62 274.756,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab-gezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 62.136,00 €

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfah-ren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Es wurden außerplanmäßige Anschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Wertpapiere des Anlagevermögens i. H. v. € 0 (Vorjahr: ) vorgenommen.
Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind.

V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Herrn Karl Heinz Stein bis zum 21.12.2010 und durch Herrn Jürgen Stein ab dem 21.12.2010.
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

VI. Feststellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

 

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