MOC Innovations AGLiquidated
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Erich Balling since 9/23/2003 | Board Member |
Peter Faltenbacher since 9/23/2003 | Board Member |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
MOC Innovations AGBayreuthJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31.12.2006
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis 31.12.2006I. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB gültigen Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB sowie den Vorschriften des Akt-Gesetzes erstellt. II. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich unter Anwendung der amtlichen AfA-Tabellen nach linearer Methode ermittelt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von € 410,-- wurden im Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen sind für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben Grundkapital und Aktien Das Grundkapital ist eingeteilt in 51.000 Aktien zum Nennbetrag von je 1.- Euro. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Vorstandsmitglieder geführt: Herr Peter Popp Herr Erich Balling Herr Dipl. Volkswirt Peter Faltenbacher Zum Aufsichtsrat wurden folgende Personen bestimmt: Herr Thomas Wegmann (Vorsitzender) Herr Bernd Just (stellv. Vorsitzender ) Herr Volker Baumann Der Vorstand hat die Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG einberufen, da die Gesellschaft zum 31.12.2006 bilanziell überschuldet ist. Eine Überschuldung in insolvenzrechtlichen Sinne liegt jedoch nicht vor, da in ausreichender Höhe Rangrücktrittserklärungen der Gläubiger vorliegen. |
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