Rusche
GmbH
Wolmirstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.638,71 |
116.849,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21,00 |
21,00 |
| II.
Sachanlagen |
103.617,71 |
116.828,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.044.762,87 |
1.120.483,41 |
| I.
Vorräte |
689.959,33 |
961.044,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.684,61 |
104.782,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
276.118,93 |
54.656,51 |
| Aktiva |
1.148.401,58 |
1.237.333,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
889.895,00 |
886.298,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
660.698,25 |
682.296,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
203.596,75 |
178.401,89 |
| B.
Rückstellungen |
97.811,33 |
134.814,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.695,25 |
216.220,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
160.695,25 |
216.220,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
70.000,00 |
70.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.148.401,58 |
1.237.333,12 |
Anhang 2023
Rusche GmbH, Wolmirstedt
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Rusche GmbH, Wolmirstedt,
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275
HGB sowie den hierzu ergangenen Nebenvorschriften. Bei
branchenabhängigen Abweichungen erfolgte der Ausweis
entsprechend dem Standard-Opel-Kontenrahmen.
Im Übrigen wurde vom gesetzlich vorgegebenen
Gliederungsschema nicht abgewichen.
Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB zum Verzicht
auf Leerposten wurde Gebrauch gemacht.
Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.
Bei der Bewertung wurden die Vorschriften der
§§ 252 ff. HGB zugrunde gelegt. Danach wurden die
Wertansätze zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
vorgenommen, soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz nach
Handels- oder Steuerrecht geboten war.
Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der
linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort als Kosten gebucht, soweit die
Anschaffungskosten unter € 250,00 lagen. In 2023
wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu
einem Anschaffungspreis von € 1.000,00 in voller
Höhe nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet, sofern nicht ein Ansatz zum
niedrigeren beizulegenden Wert geboten war. Bei
nichtgängigen Waren wurden angemessene
Teilwertabschläge vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind
durch Wertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
Pauschalwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die gebildeten Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Über die Pensionsrückstellung liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten vor. Durch einen
Gesellschafterbeschluss wurde eine vorhandene
Rentenanwartschaft zum Eintritt des Rentenfalls fällig
gestellt und kam in 2021 zur Auszahlung. Eine laufende
Rente wurde zum 01.07.2020 kapitalisiert und wird in 10
gleichen Jahresauszahlungen an die Berechtigte ausgekehrt.
Aus diesem Grund sind die handels- und steuerrechtlichen
Ansätze für die Verpflichtung gegenüber den
Vorjahren stark gesunken. Der erforderliche
Erfüllungsbetrag beträgt T€ 21 (2022:
T€ 45). Der erstmalige Anfangsunterschiedsbetrag in
Höhe von T€ 31 wurde bis 2018 nach Art. 67 Abs. 1
EGHGB auf 15 Jahre verteilt. Eine Deckungslücke nach
Art. 67 Abs. 1 EGHGB ist somit nicht mehr vorhanden.
Da zwischen der Bewertung nach Handels- und
Steuerrecht keine Unterschiede mehr bestehen, wurden in
2021 die aktiven latenten Steuern in Höhe von T€
3 aufgelöst.
Die Rückdeckungsversicherungen wurden 2021
ausbezahlt, so dass hier keine Saldierung mehr mit den
Rückstellungswerten erforderlich war.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten
Anlagegitter.
Die Laufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten
beläuft sich auf unter einem Jahr.
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem
beigefügten Anlagegitter.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
vorzunehmen. Sonderabschreibungen wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr keine in Anspruch genommen. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter wurden Abschreibungen
im Sinne des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG in Höhe
von € 6.245,92 (Vorjahr € 4.071,00) vorgenommen.
4.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian Rusche, Flechtingen
sonstige Berichtsbestandteile
Wolmirstedt, 30.05.2024,
gez.
Christian Rusche
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2024
festgestellt.
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