Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 21083
Registered
4/3/2008
Industry
Cutting, shaping and finishing of stoneWholesale of non-ferrous ores, non-ferrous metals and non-ferrous semi-finished metal productsWholesale of watches and jewellery
Purpose
Verarbeitung von und der Handel mit Schmucksteinen, Mineralien und Wellnessprodukten.

History

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Management

NameRole
Managing Director
Manfred Flinzner
since 4/3/2008
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

4 shareholders

GmbH structure

2 of 4 shown

57632 Peterslahr, Wiedtalstr. 16
€12,500
50.00%
57632 Burglahr, Kurköliner Str. 24
€8,750
35.00%

Financial Report

Stoneland GmbH

Peterslahr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 31.410,00 42.211,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 31.409,00 42.210,00
B. Umlaufvermögen 216.518,17 211.897,91
I. Vorräte 129.233,91 131.260,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.452,69 19.885,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57.831,57 60.751,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.904,85 9.268,64
D. sonstige Aktiva 129,60 691,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 260.962,62 264.068,97

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 63.113,31 58.212,16
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 0,00 75.124,41
III. Gewinnvortrag 33.212,16 -28.962,00
IV. Jahresüberschuss 4.901,15 -12.950,25
B. Rückstellungen 5.433,00 5.582,00
C. Verbindlichkeiten 192.416,31 200.274,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 260.962,62 264.068,97

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Stoneland GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 2010 29452,00 2009 19885,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR (Vorjahr:) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 2010 23828,00 2009 35384,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

M. Flinzner

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Peterslahr, den 15.11.2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.11.2011.

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