IMENA GmbH
Same addressWholesale of tobacco products
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ingo Döring since 7/27/2007 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 60.00% | |
Marie Döring | 40.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Vogelsberg-Bau-GmbHRomrodJahresabschluss zum 31. Mai 20121. BILANZ ZUM 31. MAI 2012AKTIVA
2. ANHANG zum 31 MAI 20121. Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge werden angepasst, soweit dies zur Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte erforderlich ist (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB). Anpassungen waren zum Jahresabschluss 31.05.2012 nicht erforderlich. 2. Angabe der Restlaufzeiten zu Verbindlichkeiten und deren Besicherung nach 268 Abs. 5 S. 1 und § 285 Nr. 1 HGB:
3. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Soweit darüber hinaus der beizulegende Wert unter die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gesunken ist wird zu diesem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" bis € 50,-- erfolgt eine unmittelbare Aufwandsverrechnung. Höherwertige "Geringwertige Wirtschaftsgüter" werden unter Beachtung der jeweils gültigen steuerlichen Regelungen, soweit auch handelsrechtlich zutreffend, abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder im Falle von Wertminderungen einem niedrigeren beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und forderungsgleiche "Sonstige Vermögensgegenstände" werden mit dem Anschaffungsaufwand/Nennwert, ist gleich Rückzahlungsbetrag, angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Unverzinsliche oder minderverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Davon ausgenommen sind Bagatellbeträge von im Einzelfall nicht mehr als € 2.000,00. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem gesetzlich jeweils heranzuziehenden %-Satz nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet, ggf. unter Berücksichtigung der Abzinsung zu Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Davon ausgenommen bleiben Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Bagatellbeträgen bis zu einer Höhe von € 2.000,00 im Einzelfall. 4. Angaben nach § 285 Nr. 23a und 23b HGB: Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 sind nicht gebildet. Absicherungsgeschäfte für künftige Wertentwicklungen und/oder Zahlungsströme sind nicht abgeschlossen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 5. Erläuterung zu den latenten Steuern (§ 285 S.1 Nr. 29 HGB): Von dem Wahlrecht, aktive Latente Steuern nicht zu bilanzieren wird ggf. Gebrauch gemacht. Zur Ermittlung der Steuerlatenzen wurde bzw. wird von einer Ertragsteuerbelastung von 30 % ausgegangen. 6. Auf die Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB wird unter Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. 7. Auf die Angaben nach § 285 Nr. 2 bis 9a und b sowie Nr. 12 wird unter Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB verzichtet. 8. Bei der Offenlegung wird von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch gemacht. 9. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 31.05.2012 nur der Geschäftsführer sowie zwei geringfügig Beschäftigte für die Gesellschaft tätig (§ 285 Nr. 7 HGB). 10. Einziger Geschäftsführer der Gesellschaft ist
11. Die "Sonstigen Rückstellungen" entfallen mit € 2.250,-- auf Rückstellungen für rückständige Buchhaltungsarbeiten, Abschlussarbeiten und Ausfertigung der Steuererklärungen. Für die öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Archivierung von Geschäftsunterlagen wurden € 2.000,00 zurückgestellt. Letztere Rückstellung hat zwar eine Laufzeit von über einem Jahr, auf eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB wurde aber wegen Geringfügigkeit verzichtet. 12. Nach dem Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung soll der Bilanzgewinn von € 44.680,49 auf neue Rechnung vorgetragen werden. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 36.696,82 enthalten.
Romrod, den 15. März 2013 Vogelsberg-Bau-GmbH Hinweis: Der Jahresabschluss zum 31.05.2012 wurde am 15. März 2013 festgestellt. |
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