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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Regina Angela Dipl.-Betriebswirtin Fahlbusch since 5/16/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Regina Angela Costello | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Ars Pecuniae GmbHWachtbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023BILANZ zum 30. September 2023Ars Pecuniae GmbH Finanzdienstleistungen, WachtbergAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.10.2022 bis 30.09.2023Ars Pecuniae GmbH Finanzdienstleistungen, Wachtberg
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis 30.09.20231. Allgemeine Angaben Die Ars Pecuniae GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 29. Oktober 2010 gegründet und hatte Ihren Sitz zunächst in Bergisch Gladbach; die Eintragung in das beim Amtsgericht Köln geführte Handelsregister erfolgte unter der Nummer HRB 73367 am 05. September 2011. Nach der Sitzverlegung der Gesellschaft von Königswinter nach Wachtberg durch Satzungsänderung vom 21.01.2019 wird die Gesellschaft zum Stichtag meiner Prüfung unter HR B 24258 im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn geführt Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit zum 01. Januar 2012 aufgenommen. Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 wurde der Wechsel zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr beschlossen. Stichtag ist nunmehr der 30. September 2022, so dass die Zeit vom 01. Januar 2022 bis zum 30. September 2022 ein Rumpfgeschäftsjahr bildet. Aufgrund dessen kann ein Vorjahresvergleich nur unter Berücksichtigung der abweichenden Zeiträume der Geschäftsjahre vorgenommen werden. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung RechKredV) aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Es ist einzeln und vorsichtig bewertet worden. Bei der Bewertung ist von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen worden. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen verrechnet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Anlagevermögen: Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe steuerlich zulässiger Prozentsätze linear vorgenommen. Neuzugänge werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. In der Berichtsperiode wurden jedoch keine Neuanschaffungen in das Anlagevermögen getätigt. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert wird durch Abschreibungen Rechnung getragen. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand von Börsenkursen ermittelt. Wertaufholungen werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. In der Berichtsperiode hat sich keine außerplanmäßige Abschreibung auf die unter dem Posten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesenen Finanzanlagen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung ergeben. Umlaufvermögen: Die Forderungen und sonstigen Vermögengegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt, sie sind mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertberichtigungen haben in der Berichtsperiode nicht stattgefunden. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Grundlage der Ermittlung ist der voraussichtlich notwendige Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzt wurde. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. Angaben zu Posten der Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute (T€ 29) sind täglich fällig. Sämtliche Forderungen an Kunden (T€ 32) haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Wertpapiere des Anlagevermögens (T€ 9) haben sich im Geschäftsjahr aufgrund der neuen Wertpapierinvestitionen (i.H.v. T€ 7) erhöht. Die im vorherigen Berichtsjahr aktivierten und außerplanmäßig abgeschriebenen Wertpapiere bestehen weiterhin in einer Höhe von T€ 2. Eine Wertaufholung wurde in der Berichtsperiode nicht vorgenommen. Die Aufgliederung der Posten des Sachanlagevermögens (T€ 2), ihre Entwicklung und die Abschreibung im Geschäftsjahr können dem beigefügten Anlagespiegel entnommen werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 4) bestehen im Wesentlichen aus Auslagen-Ersatzansprüchen gegenüber der Gesellschafterin (T€ 2) und hinterlegten Kautionen (T€ 2). Die sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 7) sind innerhalb eines Jahres fällig und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung (T€ 7). Die anderen Rückstellungen (T€ 11) betreffen im Wesentlichen die Aufstellung (T€ 2) und Prüfung (T€ 4) des Jahresabschlusses sowie die Prüfung nach §89 WpHG (T€ 4). Das gezeichnete Kapital betrifft das eingezahlte Stammkapital (T€ 25). Die Kapitalrücklage besteht aus der im Geschäftsjahr 2011 erbrachten Bareinlage (T€ 35) und der Sacheinlage der Wirtschaftsgüter aus dem Einzelunternehmen Ars Pecuniae Frau Regina A. Costello (T€ 19) im Geschäftsjahr 2012. Der Bilanzverlust in Höhe von T€ 16 ergibt sich aus dem Verlustvortrag (T€ 17) und dem Jahresüberschuss (T€ 1). 4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Provisions- und sonstigen Erträge aus dem operativen Geschäft wurden in folgenden Geschäftsbereichen erzielt:
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (T€ 89) setzten sich zu ca. 60% aus Löhnen und Gehältern sowie Mietkosten und Abschluss- bzw. Beratungskosten zusammen. 5. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr war durchschnittlich ein Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr Frau Regina Costello, Bankkauffrau, Diplom- Betriebswirtin und CFP. Die Gesellschaft nimmt die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ergeben. Honorar des Abschlussprüfers: Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 8 und gliedert sich wie folgt:
Wachtberg, den 15. November 2023 gez. Regina A. Costello, Geschäftsführerin LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.10.2023 BIS ZUM 30.09.20231. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND RAHMENBEDINGUNGEN Ars Pecuniae GmbH ist auf die ganzheitliche Beratung von Privatkunden, vermögenden Familien (mittelständige Unternehmer) und Family Offices (= familieneigene Verwaltungsgesellschaften) spezialisiert und ein unabhängiger Dienstleister. Die Gesellschaft wird in der Regel nur im Kundenauftrag gegen Honorar tätig. Mandanten erhalten eine individuelle Beratung nach ausgewählten Themenstellungen oder eine umfassende Betreuung speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Umsetzung von Empfehlungen erfolgt im Hause bzw. mit externen Spezialisten. Das Haupttätigkeitsgebiet ist die Finanzportfolioverwaltung und verwandte Dienstleistungen im Sinne eines Family Office Light. Weitere Beratungsdienstleistungen sind das internationale Projektmanagement, Expertisen zum deutschen und europäischen Finanzmarkt, die private Finanzplanung, Ruhestandsplanungen, und andere Beratungsprojekte, die auf das Netzwerk oder das Know-how des Unternehmens zurückgreifen. Derzeit wird keine Anlageberatung ausgeübt. Die Gesellschaft hält die folgenden Lizenzen gemäß § 15 WpIG bzw. vormals §32 Abs. 1 KWG:
Ars Pecuniae GmbH ist seit dem 1. Januar 2012 tätig und wird durch die Geschäftsführerin Regina A. Costello vertreten. Die Geschäftsräume befinden sich seit 30. November 2018 in Am Südhang 15, 53343 Wachtberg, vorher in der Ringstr. 15, 53639 Königswinter. Der Umsatz im Geschäftsjahr wurde in folgenden Geschäftsbereichen erzielt:
Es sind keine wesentlichen Veränderungen im Geschäftsjahr eingetreten. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT Marktentwicklung Auch das Jahr 2023 war durch zunehmende Unsicherheiten von starker Volatilität in allen Anlageklassen geprägt. Steigende Zinsen und eine auf hohem Niveau verharrende Inflation sind für viele Anleiheinvestments weiterhin problematisch. Während die Wertentwicklung in den Aktienindizes der westlichen Industrieländer sowie Indien und Japan positiv verlief, konnte die breite Masse der Titel nicht überzeugen. Gold konnte seine Stabilität unter Beweis stellen, während Rohstoffe allgemein nicht reüssierten. Die Spannungen im globalen Finanzsystem äußerten sich wiederum in starken Währungsschwankungen. Die restriktive Politik der westlichen Notenbanken hatte per Saldo wenig Einfluss auf die Aktienmärkte. Wir sehen eine Verstetigung des Trends, dass sich die Kapitalmärkte in einem neuen Anlageparadigma befinden: Weiter zunehmende Verschuldung der Staaten und neue Krisenherde führen zu einem höheren Zinsniveau, mehr Staatseinfluss und mehr Knappheiten weltweit. Die als außerordentlich zu sehende Warnung des FED-Notenbankpräsidenten über einen nicht ,nachhaltigen' Schuldentrend sollte für alle westlichen Industrieländer gelten. Branchenentwicklung Unsere Einschätzung aus dem vergangenen Jahr bleibt bestehen: Neben den starken Zinssteigerungen und turbulenten Anlageklassen mussten sich Vermögensverwalter mit der Umsetzung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung stark beschäftigen. Dies verursachte, neben noch wenig definierten Kriterien, nicht nur höhere Kosten, sondern auch Konfusion in der Unterhaltung, die mit dem Kunden geführt werden muss. Die Branche ist daher herausgefordert, die u.E. neuen Voraussetzungen für den Erfolg einer langfristigen Vermögensanlage nicht durch die Nachhaltigkeit, sondern durch eine ganzheitliche Perspektive der Einflussfaktoren stärker zu betonen. Gebührenerhöhungen sind im jetzigen Umfeld u.E. nicht möglich, so dass der Margendruck weiter ansteigt. Das Unternehmen vollzog keine Änderungen im Außenauftritt und im Marketing, sondern stellte im Gespräch mit seinen Kunden heraus, dass eine Anlagestrategie basierend auf Macro-Faktoren wesentlich ist, um seinen treuhändischen Auftrag der Vermögenswahrung und -mehrung zu erfüllen. Das Unternehmen wird daher nur Nachhaltigkeitsfaktoren einbeziehen, wenn diese zu einem positiven Anlageergebnis führen können. Alle Mandanten der Ars Pecuniae GmbH wurden über die Einschätzung des Hauses zu den möglichen Entwicklungen der nächsten Jahre ausführlich informiert. Dies wird als sehr wichtig angesehen, weil es Anlagekonsequenzen mit sich bringt, die wenig mit dem in den letzten 40 Jahren herrschenden Anlageumfeld zu tun haben. 3. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Das Geschäftsjahr endete mit einem Überschuss von T€ 1 (i.Vj. 01.01.2022 bis 30.09.2022: T€ 3). Die Verwaltungshonorare und die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt T€ 90 (vergleichbar mit T€ 67 gegenüber dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.09.2022). Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich von T€ 62 (Rumpfgeschäftsjahr - 9 Monate, Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.09.2022) auf T€ 89 im Geschäftsjahr (bzw. vergleichbaren T€ 67 für 9 Monate) und bestehen zu großen Teilen aus Lohn- und Gehaltskosten, Mietkosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Es konnte im Geschäftsjahr ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden. Die Bilanzsumme beträgt zum 30. September 2023 T€ 80 (vergleichbar mit T€ 71 zum 30.09.2022). Die Struktur der Aktiva ist mit Ausnahme der Anschaffung von Wertpapieren in der Berichtsperiode i.H.v. T€ 7 (Buchwert 30.09.2023 T€ 7) unverändert. Die Finanzierung erfolgt vor allem durch Eigenkapital; die Eigenkapitalquote zum 30. September 2023 beträgt rund 78% (vgl. mit 86% zum 30.09.2022). Die Rückstellungen belaufen sich auf T€ 11 (vergleichbar mit T€ 6 zum 30.09.2022). Der Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr T€ 7, während sich der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit auf T€ ./.7 beläuft (Anschaffung von im Anlagebuch gehaltenen Wertpapieren). Ein Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten besteht nicht. Insgesamt verbleibt der Finanzmittelfonds in Höhe von T€ 29 (30.09.2023) auf dem gleichen Niveau, wie zum 30.09.2023 (ebenfalls T€ 29). 4. KUNDENSTAMM UND TÄTIGKEITSGEBIET Ars Pecuniae GmbH betreut nur Privatkunden. Im Geschäftsjahr wurden Marketingaktivitäten auf Fachartikel und bestehende Interessenten beschränkt. Neben Vermögensverwaltungsmandaten bestehen Aufträge für aktives Vermögenscontrolling und -coaching sowie allgemeine Beratung. Zusätzliche Beratungs- und Bürodienstleistungen erfolgten für eine ausländische Weiterbildungsgruppe inklusive der deutschen Schwestergesellschaft. 5. RISIKOBERICHT • Adressausfallrisiko Das Adressausfallrisiko wird von der Gesellschaft als gering eingestuft. Die Risikosteuerung erfolgt für die Kundenforderungen hinsichtlich der Provisionsforderungen durch Einzugsermächtigungen bzw. durch Bonitätsprüfungen und für die Liquiditätsanlagen durch sorgfältige Auswahl der Einlageninstitute, bei denen die Eigenmittel angelegt sind. • Liquiditätsrisiko Die Geschäftsführung stellt eine Liquiditätsplanung auf, die monatlich aktualisiert wird. Das Liquiditätsrisiko wird von der Gesellschaft als gering eingestuft, da einerseits keine Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Kunden aus einem Einlagengeschäft vorhanden sind bzw. die Liquiditätsrisiken aus den operativen Verpflichtungen durch die Steuerung des Ertragsrisikos mit berücksichtigt werden. • Marktpreisrisiko Marktpreisrisiken aus dem Handelsgeschäft bestehen für das Institut nicht. Die Geschäftstätigkeit beinhaltet kein Handelsgeschäft, da die Zulassung den Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung ausschließt. Marktpreisrisiken aus dem Eigengeschäft können sich jedoch ergeben, da das Institut gem. § 15 Abs. 3 WpIG berechtigt ist, Finanzinstrumente für eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern, ohne dass die Voraussetzungen für den Eigenhandel erfüllt sind (Eigengeschäft). Wir stufen allerdings Marktpreisrisiken, die sich bedeutend negativ auf die Ertragslage des Instituts auswirken könnten, aufgrund der Geringfügigkeit der sich derzeit im Anlagebuch befindlichen Wertpapiere, als gering ein. • Ertragsrisiko Das Ertragsrisiko wird durch die Gesellschaft als existent angesehen, weil sich das Ertragspotenzial durch Verringerung der betreuten Vermögenswerte der Kunden durch eine mögliche Kündigung von Vermögensverwaltungsmandaten oder durch Reduzierung des verwalteten Vermögens als Folge von Kursrückgängen vermindern kann. Insbesondere politisch motivierte Ereignisse wie der Angriffskrieg in der Ukraine, einhergehende Folgeschäden in der Weltwirtschaft und weltweite Pandemien können zu einer Verringerung des verwalteten Vermögens aufgrund negativer Entwicklungen an den Kapitalmärkten führen. Die Gesellschaft reagiert auf das Ertragsrisiko mit einem strikten Kostencontrolling. Als zentrales Steuerungsinstrument sieht die Gesellschaft eine zeitnahe und aussagekräftige Buchführung unter Einbezug der offenen Posten und eine hieraus abgeleitete Finanzplanung an. • Operationelle Risiken In den operationellen Risiken sieht die Gesellschaft das größte Risikopotenzial. Als Steuerungsinstrument zur Vermeidung bzw. Verminderung betrachtet die Gesellschaft die Compliance- Regelungen bzw. die Überprüfung deren Einhaltung. Detaillierte Vorgaben hierzu ergeben sich aus dem Organisationshandbuch und den darin beschriebenen operativen Geschäftsprozessen. - Risiken aus dem Geschäftsmodell: Da die Gesellschaft derzeit vorrangig - im erlaubnispflichtigen Bereich - die Finanzportfolioverwaltung sowie - im nicht erlaubnispflichtigen Bereich - strategische Beratungsleistungen erbringt, besteht nach der Darstellung der Gesellschaft das Risiko, dass diese Dienstleistungen nicht mehr marktfähig sind und von den Kunden nicht mehr nachgefragt werden. Aufgrund der von der Gesellschaft derzeit als positiv eingeschätzten allgemeinen Nachfrage nach unabhängigen Beratungsleistungen im Bereich der Finanzinstrumente sowie dem Bedürfnis vieler Kunden nach einer Unterstützung im Bereich des Controllings und der Zukunftsplanung sieht die Gesellschaft derzeit das Geschäftsmodell aber als erfolgversprechend an. - Reputationsrisiko: Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen unserer Gesellschaft und unseren Kunden, sehen wir ein besonderes Risiko in der Gefahr begründet, dass der Kunde dieses Vertrauen verliert. Um dieses Risiko zu vermindern, verpflichtet sich die Gesellschaft zur Einhaltung der Compliance-Regelungen sowie zu einem aktiven Beschwerdemanagement für den Fall, dass Kunden Beschwerden gegenüber der Gesellschaft formulieren. - Personalrisiko: Aufgrund des persönlichen Vertrauensverhältnisses des Vermögensverwalters zu seinen Kunden und vor dem Hintergrund der individuellen Dienstleistungen sieht die Gesellschaft die persönlichen und fachlichen Qualitäten als entscheidenden Faktor an. Der Ausfall von Mitarbeitern bzw. fehlerhaftes Verhalten der Mitarbeiter in der Kundenbeziehung stellen nach den Darstellungen der Gesellschaft daher ein Risikopotenzial dar. Als Steuerungsinstrument setzt die Gesellschaft einen qualifizierten Auswahlprozess bei Neueinstellungen sowie eine kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter ein. Finanzielle Anreizsysteme haben sich im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten - insbesondere auf der Basis der Institutsvergütungsverordnung - zu bewegen. - Rechtsrisiko: Aufgrund der hohen Regelungsdichte und des umfangreichen Aufsichtsrechts sieht die Gesellschaft ein erhöhtes Risiko in der möglichen Nichtbeachtung rechtlich relevanter Vorschriften und der sich hieraus ggf. aufsichtsrechtlichen bzw. haftungsrechtlichen Sanktionierungen. Die Gesellschaft begegnet den Risiken durch die Beachtung branchenüblicher Standards (z.B. Empfehlungen des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter und Besuch einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren). 6. AUSBLICK Die Gesellschaft rechnet mit einem gegenüber dem Vorjahr konstanten Jahresüberschuss bei einem - nach unserer Prognose - leicht steigendem Provisionsergebnis. Die Prognose aus der Vorperiode für das aktuelle Geschäftsjahr (leicht reduzierter Jahresüberschuss) ist im Wesentlichen eingetroffen. Die weiter zunehmenden Regularien und Meldevorschriften werden allerdings auch in der Zukunft Einfluss auf die Marge der Gesellschaft haben, so dass ein rigides Kostenmanagement im Vordergrund steht. Das Augenmerk der Gesellschaft wird sich weiterhin darauf konzentrieren, Aufträge im Bereich internationales Projektmanagement und Strategieberatung auf ganzheitlicher Vermögensebene zu akquirieren. Die Vermögensverwaltung selbst ist durch vermehrtes Research und eine sich den Rahmenbedingungen der Finanzmärkte anpassende Anlagestrategie flexible und erfolgsträchtig aufgestellt. Hier wird das Neukundengeschäft nicht unwesentlich von der Entwicklung der Finanzmärkte und der generellen Wechselbereitschaft der Interessenten abhängen. Die Gesellschaft wird aber nach wie vor kein aktives Marketing betreiben. Die Gesellschaft versucht, neue Mandate über pauschale Vergütungsmodelle abzubilden, um die ganzheitliche Beratung widerzuspiegeln und die Bezugsgröße "AUM" zu vermeiden. Es fanden im Geschäftsjahr keine Marketingaktionen durchgeführt. Das Unternehmen erhält aber vermehrte Visibilität durch die bestehenden externen Beratungsaufträge.
Wachtberg, 8. November 2023 Regina A. Costello Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:An die Ars Pecuniae GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Ars Pecuniae GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30.09.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Ars Pecuniae GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit- telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, 15.02.2024 Prof. Dr. Rainer Jurowsky, Wirtschaftsprüfer |
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