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Vohenstrauß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.602,00 |
7.652,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
110,00 |
250,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.492,00 |
7.402,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
368.564,21 |
327.373,98 |
| I.
Vorräte |
248.280,23 |
229.117,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.279,70 |
76.332,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.004,28 |
21.924,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.053,00 |
1.550,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.556,20 |
63.180,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
416.775,41 |
399.756,64 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
88.180,66 |
104.259,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.624,46 |
16.079,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
40.556,20 |
63.180,66 |
| B.
Rückstellungen |
18.665,00 |
19.591,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
398.110,41 |
380.165,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
98.110,41 |
100.165,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
300.000,00 |
280.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
416.775,41 |
399.756,64 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 liegen die
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die
ergänzenden Vorschriften des Gesetztes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung zugrunde. Des
Weiteren finden die entsprechenden steuerrechtlichen
Regelungen Anwendung.
Bei der berichtenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Erleichterungen bei Ansatz-, Ausweis- und
Offenlegungsvorschriften werden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die im Geschäftsjahr 2018 angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen
den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung sowie den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Bewertung des immateriellen Anlagevermögens
und des Sachanlagevermögens erfolgt unverändert
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die Bemessung der Nutzungsdauern wird auf
der Grundlage der steuerrechtlichen Abschreibungstabellen
vorgenommen.
Die Abschreibungen werden linear oder degressiv
bemessen und bei Neuanlagen pro rata temporis ermittelt.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Anschaffungsjahr
grundsätzlich voll abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
von über 150 € bis zu 1.000 € werden
entsprechend den Regelungen zum steuerlichen Sammelposten
in § 6 Absatz 2a EStG abgeschrieben. Alternativ werden
Zugänge beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € im
Anschaffungsjahr 2014 voll abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu
Einkaufspreisen unter Berücksichtigung von
handelsüblichen Abschlägen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen, bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen werden für alle
erkennbaren Risiken gebildet. Die Bewertung erfolgte in der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebotenen Höhe.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Verbindlichkeiten sind mit handelsüblichen
Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalten besichert.
III. Erläuterungen zu ausgewählten Posten
der Bilanz
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist zum
Bilanzstichtag ein Betrag von 57.704,40 € (Vorjahr
46.767,29 €) durch Grundschulden, Forderungszession
und Pfandrechte an beweglichen Sachen gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zur Währungsumrechnung sowie zu
vermerkpflichtigen Haftungsverhältnissen i.S.v. §
251 HGB kommen nicht in Betracht.
Als Geschäftsführer fungierte Herr Klaus
Schwarzmeier. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Vohenstrauß, 19.02.2021
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 200.000,00 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 200.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2021 festgestellt.
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