Master Data

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Register court Frankfurt am Main HRB 101781
Previous
PERZEPTRON® GmbH
Registered
9/24/1999
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesBusiness and other management consultancy activities
Purpose
die Unternehmensberatung und das Erbringen von dazugehörigen Dienstleistungen, insbesondere von IT- und Einkaufsdienstleistungen sowie die Entwicklung, Realisation und Vermarktung von Softwarelösungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Markus Renner
since 3/24/2015
Managing Director
Andreas Koch
since 3/24/2015
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
45.00%
45.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Wiesbaden
€12,750
45.00%
Frankfurt am Main
€12,750
45.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

PERZEPTRON® GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

460,16

460,16

II. Sachanlagen

48.717,50

25.648,50

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

43.524,02

62.094,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24.464,57

24.172,32

C. Rechnungsabgrenzungsposten

13.047,45

11.328,10

Summe Aktiva

130.213,70

123.703,85



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.500,00

25.500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag

28.179,15

42.440,96

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.968,65

-14.261,81

B. Rückstellungen

3.800,00

6.334,00

C. Verbindlichkeiten

72.734,15

63.690,70

D. Rechnungsabgrenzungsposten

2.969,05

0,00

Summe Passiva

130.213,70

123.703,85

ANHANG

PERZEPTRON GmbH

Eschborn

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1

HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss der Firma PERZEPTRON GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des

Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände

des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des

abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

In der Regel liegen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen

Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte

eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages

wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde

In Anspruch genommen.

Keine Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.

Sonstige Angaben

1.

Geschäftsführer und Bezüge

Geschäftsführer sind:

Herr Andreas Koch, Kaufmann

Dornkratzstrasse 23

65207 Wiesbaden

und

Herr Markus Renner, Kaufmann

Rödelheimer Strasse 32

60487 Frankfurt am Main

Auf die Angaben der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Eschborn, den 04. Februar 2016

gez. Renner und Koch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.02.2016

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