Loos
GmbH
Köthen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.984,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.984,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.197,72 |
| I.
Vorräte |
277,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.545,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
375,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.010,99 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.340,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.533,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.565,09 |
| II.
Verlustvortrag |
48.755,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.149,82 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.340,32 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.533,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.533,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Loos GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 103.977,00
(Vorjahr 0,00). Die Zuführung (3.494,00) wurde aus
wirtschaftlichen Gründen auf die Höhe der
Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen begrenzt.
Die Höhe der Rückdeckungsversicherung zum 31.
Dezember 2011 beträgt Euro 103.977,00
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Nach §246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die
Pensionsrückstellungen mit dem Planvermögen
saldiert.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 54.229,60
(Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 23.563,43 (Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Loos, Rainer
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Weitere
Geschäftsführer:
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Loos, Jürgen
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Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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