Auto-Joncker GmbHLiquidated
Hebelstraße 1, 69115 Heidelberg, DEUMaster Data
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Auto-Joncker GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017Bilanz auf den 30. September 2017der Auto-Joncker GmbH, HeidelbergAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2016/2017der Auto-Joncker GmbH, HeidelbergI. Allgemeine AngabenDurch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg (AZ: R 51 IN 523/17) vom 1. Februar 2018 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Infolgedessen wurde die Going-Concern-Prämisse gem. § 252 Abs. 2 HGB aufgegeben. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte daher bereits zum 30. September 2017 unter Berücksichtigung der Verwertungserlöse. Der Jahresabschluss der Auto-Joncker GmbH, Heidelberg, Amtsgericht Mannheim, HRB 330474, auf den 30. September 2017 wurde erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Soweit "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz enthalten sind, werden sie im Anhang vorgenommen. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu (teils durchschnittlichen) Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Neufahrzeuge wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. In Einzelfällen wurde im Rahmen der verlustfreien Bewertung der retrograd von den Verkaufserlösen ermittelte beizulegende Wert angesetzt. Die Gebrauchtfahrzeuge wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder, sofern erfordlich, zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Fahrzeuge wurden im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung auf Basis der tatsächlichen Verkaufspreise bzw. auf Basis der Gebrauchtfahrzeugbewertung nach DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) verlustfrei bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wurde durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Bilanzierung per 30. September 2017 erfolgt gemäß § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses. Im Bilanzverlust von EUR 1.957.977,80 ist dabei ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr von EUR 587.411,20 enthalten. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Es wurde ein Zinssatz von 3,77 % p. a. sowie eine angenommene Rentenanpassung von 1,00 % p. a. zugrunde gelegt. Eine Gehaltsanpassung erfolgte nicht, da der Renteneintritt bereits erfolgte. Die Pensionsrückstellungen sind unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem hierfür anzuwendenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 15.144,53 (§ 253 Abs. 6 HGB). Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurde die Rückstellung um den verbleibenden Ansammlungsbetrag im Sinne des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von T-EUR 23 erhöht. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T-EUR 3.721 durch Sicherungsübereignung von Fahrzeugen sowie durch die Abtretung von Forderungen und Verpfändung von Bankguthaben gesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. IV. Sonstige AngabenAls Geschäftsführer waren im Wirtschaftsjahr 2016/2017 bestellt:
Im Jahresdurchschnitt 2016/2017 waren 31 Mitarbeiter beschäftigt. Die Rückstellungen für Pensionszusagen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene beliefen sich am Geschäftsjahresende auf T-EUR 243. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat diverse Mietverträge für das Werkstatt- und Verwaltungsgebäude sowie für Kraftfahrzeugabstellplätze abgeschlossen, deren Kündigungstermine zwischen 2018 und 2023 liegen. Infolge der am Bilanzstichtag bestehenden nicht kündbaren Verträge summieren sich die bis zur Insolvenzeröffnung zu zahlenden Beträge wie folgt:
Heidelberg, den 7. Dezember 2018 Auto-Joncker GmbH Rechtsanwalt
Karl-Heinrich Lorenz
HinweisFeststellung des JahresabschlussesDer Insolvenzverwalter der Auto-Joncker GmbH, Heidelberg hat am 14. Dezember 2018 den Jahresabschluss zum 30.09.2017 festgestellt. |
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