Glasbau
Wetzl GmbH
Passau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.217,00 |
2.415,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.216,00 |
2.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.174,11 |
81.582,47 |
| I.
Vorräte |
25.623,32 |
24.604,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.868,86 |
31.338,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.681,93 |
25.639,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.891,11 |
84.497,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.348,03 |
68.046,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.504,07 |
-11.504,07 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.060,52 |
14.060,52 |
| II.
Gewinnvortrag |
53.985,89 |
52.904,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.301,62 |
1.081,56 |
| B.
Rückstellungen |
8.339,57 |
4.629,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.203,51 |
11.821,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.891,11 |
84.497,47 |
Anhang
zum Jahresabschluss gem. § 284 HGB
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung gem. § 284
Abs. 2 HGB
Gemäß § 264 HGB haben die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit
bildet. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Führen
besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss
dieses Bild nicht vermittelt, so sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen.
Der Jahresabschluss der Firma Glasbau Wetzl GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB beachtet.
Im Speziellen wurden folgende Grundsätze und
Methoden bei der Bewertung der im Jahresabschluß
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellkosten angesetzt und
- soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibung
vermindert. Für geringwertige Wirtschaftsgüter
wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG
beansprucht.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. An der Aufnahme und Bewertung der
Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Beim Ausweis der sonstigen Pflichtangaben nach §
285 HGB wurde von der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den
handelsrechtlichen Jahresabschluss der Firma Glasbau Wetzl
GmbH.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren lagen nicht vor. Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, sind nicht vorhanden.
Sonstige Verbindlichkeiten, die weder in der Bilanz
erscheinen noch nach § 251 HGB anzugeben sind, sind
nicht vorhanden.
Angaben über das Mitglied des
Unternehmensorgans
Geschäftsführer: Norbert Wetzl
Kapuzinerstr. 38
94032 Passau
Passau, den __________________
_________________________________
Norbert Wetzl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2012
festgestellt.
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