Seitz Holding GmbH & Co. KG
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marc Oliver Seitz since 11/13/2006 | Managing Director |
Axel Thomas Seitz since 11/13/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Seitz GmbHBad MergentheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtDie Struktur der Seitz GmbH Die Seitz GmbH ist ein modernes Gesundheitsunternehmen mit 11 Filialen im Norden von Baden-Württemberg und Bayern. Die Betätigungsfelder sind der Handel mit Sanitätsprodukten, der Orthopädietechnik, der Rehabilitationstechnik, des Sonderbaus, der Orthopädieschuhtechnik und der Care mit dem Schwerpunkt Wundversorgung. Wir sind Ansprechpartner und Versorger für Ärzte, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und Patienten im häuslichen Bereich. Das Unternehmen Seitz kann ein über 90 - jähriges Bestehen am Markt vorweisen und wird jetzt in dritter Generation geführt. Die Seitz GmbH ist ein starker Partner im gesamten Spektrum der Hilfsmittelversorgung und kann ihre Kunden und Patienten mit hochwertigen Produkten und mit sehr gut ausgebildeten Spezialisten ideal versorgen. Ein gut ausgebildetes Team an Pflegefachkräften ermöglicht der Seitz GmbH auch neue, bisher für Sanitätshäuser noch nicht bekannte Geschäftsfelder wie beispielsweise die moderne Wundversorgung zu erschließen. Ebenso ist die Robotik ein Bereich, mit dem sich das Unternehmen aktuell befasst. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Marktumfeld Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist im Geschäftsjahr 2023 nach einem Wachstum von 1,9 % im Vorjahr nur um 0,3 % gesunken. Der Hilfsmittelmarkt ist in Deutschland flächendeckend gut ausgebaut und auch in den von uns vertretenen Regionen durch Mitbewerber gut durchdrungen. Die Marktsituation sehen wir generell als gut an. Den größten Umsatzanteil unseres Geschäftes erzielen wir mit Verträgen und Vereinbarungen mit den Krankenkassen. Für diese Verträge mit den Krankenkassen regelt der Gesetzgeber im weitestgehenden Sinne den Markt und versucht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Preis zu schaffen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Hilfs- und Heilmittel betrugen in 2023 EUR 23,3 Mrd. nach EUR 21,3 Mrd. im Vorjahr. Die pandemiebedingten Herausforderungen haben sich im Jahr 2023 weitestgehend gelegt. Die Warenbeschaffung ist weitestgehend auf dem Niveau vor der Pandemie. Die Beschaffungsprobleme haben sich auch in der Reha-Technik normalisiert, die Preiserhöhungen sind aber weiterhin eine gewisse Herausforderung. Vermögens -und Finanzlage Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist in 2023 um TEUR 695 wiederum deutlich gestiegen. Dieser Anstieg resultiert auf der Aktivseite insbesondere auf stichtagsbedingt höheren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie dem Erwerb einer strategischen Beteiligung. Die Investitionen in das Anlagevermögen sind 2023 deutlich gestiegen und betrugen in 2023 TEUR 949. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um den Jahresüberschuss auf TEUR 2.927 deutlich gestiegen, sodass sich eine Eigenkapitalquote von 43,1 % nach 39,6 % im Vorjahr ergibt. Die Verbindlichkeiten sind in Summe mit einem Rückgang von TEUR 24 nahezu konstant. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Finanzverbindlichkeiten sowie ein stichtagsbedingter Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 344. Ertraglage Die Ertragslage der Gesellschaft wird anhand des Rohergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern (EBT)1 beurteilt. Die Gesellschaft konnte das Rohergebnis in 2023 umsatzbedingt um TEUR 1.996 deutlich steigern. Die Personalaufwendungen sind insbesondere aufgrund einer höheren Mitarbeiterzahl um TEUR 940 auf TEUR 6.995 gestiegen. Die Abschreibungen in Folge der anhaltend hohen Investitionen in das Filialnetz und den Fuhrpark liegen auf dem Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aufgrund der deutlichen Geschäftsausweitung um TEUR 390 gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklungen ergibt sich ein wesentlich besseres Ergebnis vor Zinsen und Steuern von TEUR 762 nach TEUR 121 im Vorjahr. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses ergibt sich ein EBT von TEUR 764 nach TEUR 93 in 2022. Dieses Ergebnis übertrifft aufgrund einer deutlich über den Erwartungen liegenden Umsatzentwicklung die Vorjahresprognose deutlich. 1 Ergebnis nach Steuern + Steuern vom Einkommen und Ertrag Risiko und Chancenbericht Die Geschäftsführung hat die aktuelle Lage und Situation des Unternehmens stets im Blick durch zeitnahe nahezu tagesaktuelle Daten des Rechnungswesens, welches in Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei erarbeitet werden. Die Lage des Unternehmens kann somit stets auf dem neuesten Stand und sehr aktuell verfolgt werden, sodass eine Früherkennung einer wirtschaftlichen Fehlentwicklung möglich ist. Risiken der künftigen Entwicklung Risiken der künftigen Entwicklungen sehen wir weiterhin in den Bereichen Beschaffung sowie Personal und Personalkostenentwicklung. Auf der Beschaffungsseite hat sich die Situation entspannt. Es gibt keine oder kaum gestörte Lieferketten mehr und aus unserer Sicht keine erhöhten Risiken bei der Warenverfügbarkeit. Risiken sehen wir allerdings bei den steigenden Beschaffungspreisen. Eine ähnlich dramatische Situation wie in den Jahren 2021 bis 2023 wird allerdings nicht erwartet. Durch die Installation von Photovoltaik auf vielen Firmendächern im Jahr 2023 versucht die Seitz GmbH die gestiegenen Energiekosten zu stabilisieren. Bei einer sachgerechten Risikoabwägung für das Unternehmen ist auch der Arbeitsmarkt zu betrachten. Unser Unternehmen kann seine Leistungen nur durch Einsatz von qualifiziertem Personal qualitativ hochwertig erbringen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine erneute Verschärfung der Arbeitsmarktsituation zu erkennen und die Mitarbeitergewinnung schwieriger geworden. Um dennoch auch künftig qualifiziertes Fachpersonal vorhalten zu können, verstärkt die Seitz GmbH weiterhin ihre Ausbildungstätigkeit. Die negative Wirtschaftslage der Bundesrepublik macht eine Prognose in gewissem Umfang unsicherer, als eine solche Unsicherheit auch ohne diese Aspekte einer Prognose immanent ist. Chancen der künftigen Entwicklung Wir gehen davon aus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung der für uns relevante Markt auch in absehbarer Zukunft ein wachsender Markt bleiben wird. Obgleich die schon erwähnte demografische Entwicklung ein Wachstum vorhersagt, ist aber auch die Prosperität des Landes und der Volkswirtschaft ein maßgeblicher Faktor für die zukünftige Entwicklung. Zwar wird der Hilfsmittelmarkt durch die Finanzierung über die Krankenkassen von schnellen und radikalen Zuwächsen oder Schrumpfungen verschont, kann sich letztendlich aber der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht entziehen. Prognosebericht Für das Jahr 2024 wird eine Eintrübung der wirtschaftlichen Lage und derzeit ein Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 0,2 % prognostiziert und die Ausgaben für Hilfs- und Heilmittel sollen weiter steigen. Wir gehen davon aus, an den zusätzlichen Hilfsmittelausgaben zu partizipieren und rechnen bei höheren Umsätzen aufgrund von inflationsbedingten Kostensteigerungen, die nicht vollständig bzw. erst zeitversetzt weitergegeben werden können, mit einem leicht niedrigerem Rohergebnis was wir aber besonders durch das Erschließen von neuen Geschäftsfeldern und Märkten ausgleichen wollen. Bedingt durch Investitionen in unser Vertriebsnetz erwarten wir einen deutlichen Rückgang des EBT.
Bad Mergentheim, den 02.12.2024 Seitz GmbH Axel Seitz, Geschäftsführer Marc Seitz, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
Postenbezogene Reihenfolge (§ 284 Abs. 1 S. 1 HGB) Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen:
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden in die Bewertung nicht einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände sind mit ihrem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwendungen für künftige Geschäftsjahre darstellen. Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung erfolgte aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens. Die Erfüllungsrückstände wurden diskontiert. Die Aufstockungszahlungen wurden mit dem Barwert unter Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 1,03 %, eines Lohn- und Gehaltstrends von 2,0 % unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB) Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen solche für Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 258), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 38) sowie Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten (TEUR 33). Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB) Für die Saldierung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Rückdeckungsversicherungen werden mit dem Aktivwert bewertet. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte (§ 285 Nr. 1a und b HGB) Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 441.518,76 Euro (Vorjahr: 719.704,92 Euro). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 378.545,54 Euro. Die Sicherung erfolgt durch Übereignung von beweglichen Sachen. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 und 30 HGB) Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 26.655,64 Euro. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: 26.655,64 Euro. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.386.459,96 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Hierbei handelt es sich um Miet-, Lizenz- und sonstige Dienstleistungsverträge mit einer Restlaufzeit zwischen 3 Monaten und 7 Jahren. IV. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9c HGB) Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:
Vorgänge von besonderer Bedeutung (§ 285 Nr. 33 HGB) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzgewinn in Höhe von 2.584.131,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bad Mergentheim, den 02.12.2024 Seitz GmbH Axel Seitz, Geschäftsführer Marc Seitz, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkHinweis nach § 328 Abs. 1a Satz 2 HGB: In dem vorstehenden Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Seitz GmbH, Bad Mergentheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Seitz GmbH, Bad Mergentheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Seitz GmbH, Bad Mergentheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lauchringen, den 2. Dezember 2024 Treuhand
Hochrhein Revision GmbH
Patrick Stärk, Wirtschaftsprüfer |
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