Activities of holding companies
Reproplan München GmbH
Helene-Wessel-Bogen 21, 80939 München, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bernd Michael Helmut Kittner since 4/3/2002 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 20.00% |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
reproplan München GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Auswirkungen des BilMoG haben sich nicht ergeben. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgenverrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages notwendig ist. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 20.540,63 EUR. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde bereits im Jahr der Anschaffung 2002 aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt. Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind: Es wurde gemäß IDW RS HFA 28 Tz. 32 die bereits seit 2002 vorgenommene Nutzungsdauer von 15 Jahren in Handels- und Steuerbilanz beibehalten. Die Forderungen haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellung. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00 und ist voll eingezahlt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 261,96 (Vj.: EUR 54.870.,58) aus. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne ist nicht gegeben, weil die Gesellschafter ihre Forderungen im Rang hinter allen Gläubigern zurückgestellt haben und eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrag EUR 67.825,49 und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 169.896,65 davon entfallen auf:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen EUR 124.726,13 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus gegebenen Darlehen. Die Verbindlichkeiten haben vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Am Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer
ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.
10. August 2012 Bernd Kittner, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.11.2012. |
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