Master Data

Registry
Register court Friedberg HRB 5535
Registered
6/24/2002
Industry
PlasteringPainting and lacqueringGlazing
Purpose
Die Ausführung von Putz- und Malerarbeiten

History

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Management

NameRole
Armin Naumann
since 6/24/2002
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Wolfer Straße 31, 63654 Büdingen
€25,000
100.00%

Financial Report

Naumann GmbH

Büdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktivseite

31.12.2013 31.12.2013 31.12.2012
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.177,00   1.570,00
II. Sachanlagen 491,00 1.668,00 1.148,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 0,00   7.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 215,39   1.603,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.407,90 29.623,29 19.603,17
    31.291,29 31.425,05

Passivseite

     
  31.12.2013 31.12.2013 31.12.2012
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage   97.818,22 97.818,22
III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag   -106.952,54 -111.047,03
IV. Jahresüberschuss   4.928,65 4.094,49
B. Rückstellungen   2.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten   8.496,96 14.559,37
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 8.496,96 (14.559,37)      
    31.291,29 31.425,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Armin Naumann, Büdingen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Büdingen, den 15. April 2015

Geschäftsführer

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