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PosterNetwork AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2010A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum JahresabschlussDie PosterNetwork AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute. Es werden freiwillig die Vorschriften der §§266 Abs. 1 Satz 2 und 275 HGB für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die zusätzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und zum Jahresabschluss der §§ 150 bis 160 AktG wurden beachtet. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Gesellschaft hat im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2010 erstmalig die Regelungen des BilMoG angewendet und entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 1 und Satz 2 EGHGB i.d.F. BilMoG die Darstellungsstetigkeit und die Vorjahresvergleichszahlen hinsichtlich Ausweis und Bewertung nicht angepasst sowie die Auswirkungen aus den Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht angegeben. I. Bilanz 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibung, angesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen Rechte aus zeitlich befristeten Werbeflächenmietverträgen. Die Abschreibung dieser Rechte erfolgt linear. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht dabei der Dauer der jeweiligen Mietverträge. Der ausgewiesene entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben, da unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Bestandsdauer des Unternehmens und der besonderen Einzelumstände die Nutzungsdauer angemessen ist. Die Abschreibungen der Sachanlagen werden linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr auf einem Sammelkonto erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. 2. Finanzanlagen Vor Einführung der BilMoG Regelungen wurden die Rückdeckungsansprüche gegenüber dem Versicherungsunternehmen betreffend die Pensionszusagen bis zum 31. Dezember 2009 als Finanzanlagen ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden diese mit den Pensionsrückstellungen saldiert auf der Passivseite ausgewiesen. Auf die Ausführungen zu den Rückstellungen wird verwiesen. Die Beteiligung wird in Höhe der Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Beteiligung ist im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagespiegel zu entnehmen -von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 3. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden erstmalig zum 1. Januar 2010 nach den Vorschriften des BilMoG unter Verwendung der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck 2005 G und einem Rechnungszinssatz von 5,15 % sowie unter Berücksichtigung einer Rentendynamik von 1,75 % p.a. und vertragsgemäß ohne Gehaltsdynamik berechnet. Zum 31. Dezember 2009 betrug der mit dem versicherungsmathematisch beizulegenden Wert ermittelte Passivwert € 210.182,00; der neubewertete Passivwert zum 1. Januar 2010 betrug € 286.606,00. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Aktivwert € 246.701,62. Zum 31. Dezember 2009 betrug der mit dem versicherungsmathematisch beizulegenden Wert ermittelte Aktivwert € 214.659,00; der neubewertete Aktivwert zum 1. Januar 2010 betrug € 247.306,00. Zum 31. Dezember 2010 betrug der Aktivwert € 246.701,62. Der saldierte Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen / Passivwerte sowie der Aktivwerte zum 1. Januar 2010 nach BilMoG wurde zum 31. Dezember 2010 mit 1/15 (entspricht € 2.918,47) der Pensionsrückstellung zugeführt - der verbleibende Unterschiedsbetrag von € 40.858,53 wurde aufgrund der Anwendung der Übergangsvorschriften (Art. 67 Abs.1 EGHB i.d.F. BilMoG) nicht passiviert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken auf der Grundlage vorsichtiger Schätzungen in angemessenem Umfang gebildet. Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen handelt es sich sämtlich um kurzfristige Rückstellungen. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung1. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2006 ermächtigt worden, in der Zeit bis zum 2. Juli 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu € 42.425,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von mindestens € 1,00 entfällt, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). 2. Erwerb eigener Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2010 ermächtigt worden, in der Zeit bis zum 8. Dezember 2015 Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals der PosterNetwork AG von € 157.575,00, mithin 3.151 Stückaktien zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Die Gesellschaft hat am 10. Dezember 2010 3.151 Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von 10 % (€ 15.757) zu einem Kaufpreis von € 488.405,00 erworben. Der den Anteil am Grundkapital überteigende Kaufpreis wurde gemäß § 272 Abs. 10 HGB mit dem Bilanzgewinn verrechnet. 3. Einziehung der erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2010 ermächtigt worden, die eigenen Aktien zum Zwecke der Anpassung des rechnerischen Nennwerts auf die ausgegebenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschuss in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung gemäß § 237 Abs 3 Nr. 3 AktG einzuziehen mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gemäß § 8 Abs. 3 AktG entsprechend erhöht. 4. Kapitalrücklage Der Posten umfasst das Aufgeld aus der Kapitalerhöhung vom 29. Juli 2002/ 28. August 2002/ 30. Juni 2004. Die 6.345 Aktien wurden mit einem Aufgeld von € 35,00 ausgegeben. 5. Gesetzliche Gewinnrücklage Die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage entsprechen zusammen den Anforderungen des § 150 Abs. 2 AktG. 6. Sonstige Rückstellungen Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 12 HGB werden nicht in Anspruch genommen. 7. ErgebnisverwendungEs ist geplant, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. D. Sonstige AnhangsangabenDie größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB zum Gesamthonorar wurden in Anspruch genommen. Das Grundkapital der PosterNetwork AG beträgt zum 31. Dezember 2010 € 157.575,00. Es ist auf 28.364 auf den Namen lautende Stückaktien verteilt. Im Berichtsjahr 2010 hat die Gesellschaft den Vorständen Lutz Kirsten und Hans-Werner Wittwer als Gesamtschuldnern ein Darlehen von € 927.985,00 gewährt. Der Darlehensvertrag wurde bis zum 31. Mai 2013 geschlossen. Die Verzinsung beträgt 1,5 % über dem 3 Monats-Euribor - die Zinsen sind monatlich zu entrichten. Zum 31. Dezember 2010 valutierten die Darlehen mit €439.580,00. Weitere Sondertilgungen werden im Geschäftsjahr 2011 geleistet. Im Berichtsjahr waren als alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder bestellt:
Mitglieder im Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr:
Hamburg, 24. Januar 2011 PosterNetwork AG Lutz Kirsten Hans-Werner Wittwer Gordan Steyer BestätigungsvermerkAls Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss PosterNetwork AG zum 31. Dezember 2010 folgenden Bestätigungsvermerk: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der PosterNetwork AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen und der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, 7. Februar 2011 ATOS
GmbH
Gisela Scholdei, Wirtschaftsprüfer Viola Beecken, Wirtschaftsprüfer |
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