gobs-Internet-Technology GmbH

Strickergasse 15, 93155 Hemau, DEU

Master Data

Registry
Register court Regensburg HRB 12107
Registered
7/22/2010
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareOther information technology and computer service activitiesComputer consultancy activities
Purpose
die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie der Handel mit und der Service für Hardware und Software

History

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Management

NameRole
Georg Karl Biersack
since 7/22/2010
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

93155 Hemau
€25,000
100.00%

Financial Report

gobs-Internet-Technology GmbH

Hemau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.07.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2.629,32

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

500,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.669,72

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.377,20

Summe Aktiva

17.176,24



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

eingefordertes Kapital

12.500,00

II. Jahresüberschuss

1.084,80

B. Rückstellungen

2.031,86

C. Verbindlichkeiten

1.559,58

Summe Passiva

17.176,24

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2010

I. Allgemeine Angaben zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsgrundsätze

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Georg Biersack

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.04.2011

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