Mario Proplesch Elektrotechnik GmbH

Residenzstraße 132A, 13409 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 45538
Registered
10/14/2004
Industry
Electrical installationManufacture of wiring devicesRepair of electrical equipment
Purpose
Planung, Errichtung und Installation von Elektroanlagen sowie Handel mit Elektroerzeugnissen.

History

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Management

NameRole
Mario Proplesch
since 10/14/2004
Managing Director

Financial Report

Mario Proplesch Elektrotechnik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

20.724,00

24.595,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.495,00

2.275,00

II. Sachanlagen

19.229,00

22.320,00

B. Umlaufvermögen

80.096,95

118.331,98

I. Vorräte

64.626,53

81.598,48

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.757,14

31.963,82

III. Wertpapiere

3.908,41

2.114,92

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

804,87

2.654,76

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.752,16

1.344,29

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37.740,46

3.408,20

Summe Aktiva

140.313,57

147.679,47



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-28.408,20

-20.743,40

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-34.332,26

-7.664,80

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

37.740,46

3.408,20

B. Rückstellungen

29.434,76

5.056,00

C. Verbindlichkeiten

110.878,81

142.623,47

Summe Passiva

140.313,57

147.679,47

ANHANG

Allgemeine Angaben

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch. Die Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen von Bilanzposten, für die sich nach dem BilMoG Änderungen ergeben, nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unverändert dargestellt.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit dem Wert bis zu € 150,00 wurden ab 2008 im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert, bzw. einem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert bewertet.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Für bestehende Differenzen zwischen handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden passive latente Steuern angesetzt, sofern sich beim Abbau dieser Differenzen insgesamt eine Steuerbelastung ergibt. Resultiert insgesamt eine Steuerentlastung, werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. Bei der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze zugrundegelegt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof.Dr. Heubeck. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2010 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,15 %. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen blieben Gehaltssteigerungen und die Fluktuation außer Ansatz. Der Rententrend wurde mit 1,50% p.a. angenommen.

Die Verpflichtung aus Pensionen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zur Bilanz

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten ist ein Darlehen gegenüber dem Gesellschafter mit 36.475,21 € (Vj. 40.522,61 €) ausgewiesen, welches mit 3% verzinst wird und eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hat.

Die restlichen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Mario Proplesch.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Auf Grund der erläuterten positiven Prognose des Gesellschafters ist eine Verpflichtung gem. § 15 InsO nicht gegeben.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Berlin, den 24. August 2011

 

Mario Proplesch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.09.2011

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