Gadinger-Automatendreherei-GmbHLiquidated

76879 Ottersheim bei Landau, DEU

Master Data

Registry
Register court Landau HRB 11155
Registered
3/6/1981
Industry
Activities of holding companiesManufacture of power-driven hand toolsManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Herstellung und der Vertrieb von Massendrehteilen aller Art, sowie der Handel mit diesen Gegenständen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
60.00%
40.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

DEM 30,000
60.00%
DEM 20,000
40.00%

Financial Report

Gadinger-Automatendreherei-GmbH

Ottersheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 27.520,00 21.402,00
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
1,00 1,00
II. Sachanlagen 27.519,00 21.401,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 258.936,78 258.376,40
I. Vorräte 94.088,76 98.446,62
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
20.726,54 27.939,58
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
144.121,48 131.990,20
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.813,00 2.303,00
SUMME Aktiva 289.269,78 282.081,40
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 112.540,36 104.147,64
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 17.997,47 17.997,47
III. Gewinn- und Verlustvortrag 60.585,58 56.483,37
IV. Jahresüberschuss 8.392,72 4.102,21
V. buchmäßiges Eigenkapital 112.540,36 104.147,64
B. RÜCKSTELLUNGEN 6.680,00 4.241,00
C. VERBINDLICHKEITEN 170.049,42 173.692,76
SUMME Passiva 289.269,78 282.081,40

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Sie löst deshalb die im Vorjahr angewandte Lifo-Methode ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 0 T€ ).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 1.003,54 (Vorjahr: T€ 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 170.049,42 (Vorjahr: Euro 173.681,86).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 150.000,00 (Vorjahr: T€ 165).

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB ist die Gesellschaft nicht eingegangen.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Bernadette Job, Kauffrau

Matthias Job, Kaufmann

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2011 festgestellt worden.

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