Master Data

Registry
Register court Frankfurt/Oder HRB 11381
Previous
VWB Wertstofftransporte GmbH
Registered
5/24/2007
Industry
Freight transport by roadCollection of hazardous wasteInland freight water transport
Purpose
Transport von Wertstoffen, gewerblichen Hausmülls sowie Pappe und Papier

History

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Management

NameRole
René Bernd Hinzer
since 1/2/2025
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

ALBOR Wertstofftransporte GmbH

Fredersdorf-Vogelsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

521,00

521,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

0,00

0,00

III. Finanzanlagen

521,00

521,00

B. Umlaufvermögen

389.392,01

316.741,09

I. Vorräte

24.500,00

22.700,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

350.978,35

284.742,97

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.913,66

9.298,12

C. Rechnungsabgrenzungsposten

132,00

96,00

Summe Aktiva

390.045,01

317.358,09



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

106.342,78

106.130,06

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

81.130,06

80.426,13

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

212,72

703,93

B. Rückstellungen

5.194,50

5.194,50

C. Verbindlichkeiten

278.507,73

206.033,53

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

390.045,01

317.358,09

Anhang zum Jahresabschluss der ALBOR Wertstofftransporte GmbH

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Firma ALBOR Wertstofftransporte GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.

Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 350.978,35 Euro.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 278.507,73 Euro.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2017 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2017 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB

Zu 1 a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.

Zu 1 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro.

Zu 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.

Zu 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 lauten: Ingo Brade.

Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden.

Zu 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.

Zu 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Zu 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine bestehenden Organverhältnisse.

Zu 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.

Zu 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.

Zu 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.

Zu 19 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.

 

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 21. Januar 2019

gez. Ingo Brade

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Januar 2019

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