AFS GmbHLiquidated

99986 Vogtei, DEU

Master Data

Registry
Register court Jena HRB 405286
Registered
5/4/2001
Industry
Activities of insurance brokersActivities of insurance agentsActivities of brokers and agents for electric power and natural gas
Purpose
Das Unternehmen beschäftigt sich als Maklerpool mit der Vermittlung von - Finanzanlagen gem. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Versicherungen aller Art - Bausparverträge - Verträge über Edelmetallan- und -verkauf

History

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Financial Report

AFS GmbH

Oberdorla

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 50.489,76 151.589,81
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 813,50 414,50
II. Sachanlagen 14.571,50 19.266,50
III. Finanzanlagen 35.104,76 131.908,81
B. Umlaufvermögen 342.852,83 204.987,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 146.213,50 121.177,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 196.639,33 83.810,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.008,09 4.008,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 397.350,68 360.585,37

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 259.703,14 240.227,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 234.703,14 215.227,07
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 10,00 10,00
C. Rückstellungen 24.972,26 15.984,62
D. Verbindlichkeiten 112.665,28 104.363,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 397.350,68 360.585,37

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Karmrodt, Heiko

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

, den

...........................................

Geschäftsführer

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