LAWI
Engineering GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.804,70 |
19.412,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.972,26 |
15.437,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.832,44 |
3.974,44 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.195.628,32 |
2.972.110,22 |
| I.
Vorräte |
111.523,09 |
106.219,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.072.139,77 |
2.301.147,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.143.829,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.965,46 |
564.743,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.144,58 |
7.962,95 |
| Aktiva |
2.232.577,60 |
2.999.485,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
499.110,45 |
1.798.188,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,01 |
26.000,01 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.772.188,63 |
2.553.413,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.299.078,19 |
781.225,09 |
| B.
Rückstellungen |
21.000,00 |
216.973,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.712.467,15 |
984.323,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
774.967,16 |
46.823,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
937.499,99 |
937.499,99 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
24.567,26 |
17.167,26 |
| Summe
Passiva |
2.232.577,60 |
2.999.485,61 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2023
der Firma Lawi Engineering GmbH
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Lawi
Engineering GmbH, Siemenstr. 8 24118 Kiel (Amtsgericht
Kiel, HRB 4531) wurden nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für Kapitalge-
sellschaften (§§ 264ff HGB) in der Fassung des
BilRUG sowie der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
Nach den in § 267 des Handelsgesetzbuchs
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuchs wurden gegebenenfalls angewendet.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 (1) S. 4 des Handelsgesetzbuches
Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen, soweit diese handelsrechtlichen Vorschriften
nicht entgegenstehen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von € 800,- wurden gem. § 6 (2) EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Das Warenlager und die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sind mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten
bewertet worden. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurde der niedrigere beizulegende Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum
Nennwert angesetzt.
Die Bildung von Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich, es lagen
keine erkennbaren Risiken als Grundlage vor.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und sind mit Beträgen angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der auf fremde Währung lautenden
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
gem. § 256a HGB vorgenommen. Auf ausländische
Währung lautende Vermögensgegenstände, die
wie Anlagevermögen behandelt werden, werden mit ihren
Anschaffungskursen in Euro umgerechnet.
III.
Sonstige Angaben
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dem
beigefügten Inventarverzeichnis.
Zur alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist der Ingenieur, Dieter Langer,
bestellt.
Die Gesellschaft hat gegenüber Ihren
Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von €
24.567,26.
Kiel, den 15. August
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Dieter Langer, Kiel, 23.12.2025
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024
festgestellt.
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