BabyOne Trier GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
101.418,00 |
99.087,00 |
| I. Sachanlagen |
101.418,00 |
99.087,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.251.477,75 |
1.372.167,71 |
| I. Vorräte |
742.173,54 |
826.310,15 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
505.189,37 |
542.959,59 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
4.114,84 |
2.897,97 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.066,12 |
8.412,80 |
| Aktiva |
1.356.961,87
|
1.479.667,51 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
900.750,54 |
900.750,54 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
90.000,00 |
90.000,00 |
| III. Gewinnvortrag |
785.750,54 |
785.750,54 |
| IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B. Rückstellungen |
40.351,35 |
39.937,30 |
| C. Verbindlichkeiten |
415.859,98 |
538.979,67 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
415.859,98 |
538.478,34 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
501,33 |
| Summe Passiva |
1.356.961,87 |
1.479.667,51 |
Anhang
BabyOne Trier GmbH, Trier
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
ANHANG 2024
Allgemeine Angaben
Die BabyOne Trier GmbH, Trier wird beim Amtsgericht Wittlich unter der Nummer HRB
42526 geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft Sinne des § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der vorliegende
Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten
(§ 268 Abs. 5 HGB) sowie die Vermerke nach § 42 Abs. 3 GmbHG wurden zur Verbesserung
der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung
(insbesodnere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundatz).
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungkosten,
die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte
der einzelnen Anlagegüter enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
werden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht EUR 800 übersteigen,
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen
nicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind
in einer Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 342.954,11 sind im Wesentlichen Forderungen aufgrund der Cash
Pool Vereinbarung (EUR 200.472,54) sowie Forderungen augrund Gewerbesteuerzahlungen
(EUR 93.740,80) der Bucon Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 228.069,07 sind im Wesentlichen Forderungen aufgrund der Umsatzsteuerorganschaft
(EUR 179.761,82) sowieVerbindlichkeiten augrund der Kostenumlage (EUR 47.634,87) der
Bucon Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 2.864,85 (Vorjahr: EUR 3.690,44), - Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR -,-- (Vorjahr:
EUR 2.533,38)
Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 105.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 18 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr geführt durch
Herrn Michael Bunse
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Oberhausen, den 10. Juli 2025
gez. Michael Bunse
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2025 festgestellt.
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