Ludwig
Schaipp GmbH
Altomünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
502,04 |
502,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
501,53 |
501,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
209.165,70 |
202.945,16 |
| I.
Vorräte |
250,00 |
250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.452,27 |
202.271,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.451,38 |
9.607,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.463,43 |
424,10 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
51.163,95 |
50.764,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
260.831,69 |
254.211,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
-76.328,79 |
-84.411,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
399,75 |
-8.083,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
51.163,95 |
50.764,20 |
| B.
Rückstellungen |
236.915,43 |
230.000,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.916,26 |
24.210,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.916,26 |
24.210,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
260.831,69 |
254.211,40 |
Anhang
A
llgemeines Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 werden im Jahre des Zugangs
voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert zwischen Euro 150 und Euro 1.000 wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften in einen
Sammelposten eingestellt und im Rahmen einer
Poolabschreibung abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
bis zum 31. Dezember 2009 nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen auf Basis des Teilwertverfahrens
ermittelt.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden mit Anwendung
des BilMoG die Pensionsverpflichtungen
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
auf Basis des
Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Verwendung der
Richttafeln Heubeck 2005 G
Anlage II.3 Blatt 4 ermittelt.
Der aus der Neuregelung des § 253 Abs. 1 Satz
1, Abs. 2 HGB resultierende
Zuführungsbetrag zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR
11.373 darf nach Art. 67
Abs. 1 EGHGB in Jahresraten bis zum 31. Dezember
2024 angesammelt werden. Dabei wurde
die Möglichkeit genutzt, die Zuführung
sofort in vollem Umfang ergebniswirksam
vorzunehmen. Die Zuführung wird in der Gewinn-
und Verlustrechnung gesondert unter dem
Posten "Außerordentliche Aufwendungen"
angegeben (vgl. Artikel 67 Abs. 7 EGHGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Haftungsverhältnisse gem. § 151 HGB
bestehen nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Ludwig Schaipp
Altomünster, im April 2012
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.451,38
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 200,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.607,44
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2012 festgestellt.
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