MVZ PI
GmbH
Reichenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.648.767,00 |
1.508.003,36 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
767.653,00 |
589.520,00 |
| II.
Sachanlagen |
881.114,00 |
918.483,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.126.345,57 |
660.153,53 |
| I.
Vorräte |
16.757,55 |
14.633,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.109.588,02 |
645.519,91 |
| davon
gegen Gesellschafter |
703.838,94 |
374.167,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.185,36 |
23.347,04 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.062.419,65 |
1.303.883,42 |
| Aktiva |
4.841.717,58 |
3.495.387,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
15.500,00 |
14.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
28.000,00 |
27.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
270.000,00 |
140.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.458.383,42 |
72.681,55 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
889.536,23 |
1.385.701,87 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.062.419,65 |
1.303.883,42 |
| B.
Rückstellungen |
136.000,00 |
39.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.704.067,58 |
3.455.687,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.991.954,31 |
2.432.152,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.712.113,27 |
1.023.534,55 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50.182,27 |
16.028,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.650,00 |
|
| Passiva |
4.841.717,58 |
3.495.387,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die MVZ PI GmbH hat ihren Sitz auf der Reichenau. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
724223 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB sowie
des GmbHG aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden
linear und degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250,00 Euro werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellkosten
bis 1.000,00 Euro werden in einen Sammelposten eingestellt,
der gleichmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben
wird.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten ggf. dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen hatte eine Restlaufzeit
über einem Jahr TEUR 750,28.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Angaben zu Posten der Bilanz
Der aktivische Ausweis
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist
gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht
jedoch mit der Überschuldung im Sinne des
Insolvenzrechts (§ 19 Abs. 2 InsO). Die A. S. I.
Wirtschaftsberatung AG (vertreten durch Dipl. Volkswirt Jan
Berner) erteilt in Ihrem Schreiben vom 16.05.2024 der MVZ PI
GmbH trotz der bilanziellen Überschuldung eine positive
Fortführungsprognose. Aufgrund der positiven
Fortführungsprognose und Anweisung der
Geschäftsführung wurde dieser Jahresabschluss unter
der Annahme der Fortführung (Going Concern Prinzip)
erstellt.
Die
sonstigen Rückstellungen setzten sich im
Wesentlichen aus Kosten für die
Jahresabschlusserstellung, Urlaubsrückstellungen, einer
Honorarrückforderung der Kassenärztlichen
Vereinigung und den Aufbewahrungspflichten von
Geschäftsunterlagen zusammen.
Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 1.651,64 (Vj. TEUR 2.389,34).
Gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende
Forderungen TEUR 703,83 (Vj. TEUR 374,16) und
Verbindlichkeiten TEUR 50,18 (Vj. TEUR 64,46).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Mietverträgen über die betrieblich
genutzten Immobilien und den Leasingverträgen zur
Betriebsausstattung sowie den Fahrzeugen ergeben sich die
folgenden jährlichen Zahlungsverpflichtungen:
| Miete und
Nebenkosten: |
EUR 264.455,76 |
| Leasing Fahrzeuge: |
EUR 16.128,01 |
| Leasing
Praxisausstattung: |
EUR 92.333,35 |
Des Weiteren besteht gem. ergänzender Vereinbarung
vom 30.12.2020 zum Mietvertrag Reichenau, Wollmatinger Ried 1
für die MVZ PI GmbH zur Errichtung einer
funktionsfähigen Arztpraxis das Recht, die
Räumlichkeiten umzubauen. Entsprechende
Umbaumaßnahmen wurden durch die MVZ PI GmbH
durchgeführt. Gleichzeitig berechtigt diese Vereinbarung
die Vermieterin, bei Auszug der MVZ PI GmbH vor dem
31.03.2041, den Rückbau der baulichen Veränderungen
auf Kosten der MVZ PI GmbH zu verlangen. Derzeit besteht noch
keine hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Inanspruchnahme zum
Rückbau da die Verpflichtung nur bei Auszug vor dem
31.03.2041 und auf Verlangen der Vermieterin zur Anwendung
kommt, sodass die Voraussetzungen zur Bildung einer
Rückstellung derzeit nicht vorliegen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 51
Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert
- geführt durch die Geschäftsführer Frau Dr.
Kristina Korsake, Ärztin und Herrn Dr. Jonas Korsakas,
Arzt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Reichenau, den 17.07.2024
gez.
Dr. Kristina Korsake und Dr. Jonas Korsakas
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024
festgestellt. |