MSTE Solar
GmbH
Salem
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.374,00 |
78.236,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.535,00 |
46.849,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.839,00 |
31.387,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
486.231,32 |
626.333,88 |
| I.
Vorräte |
328.913,88 |
447.611,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.581,05 |
102.321,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.736,39 |
76.400,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.128,03 |
2.825,88 |
| Aktiva |
560.733,35 |
707.395,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
254.166,85 |
217.552,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
99.000,00 |
99.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
18.552,39 |
17.213,49 |
| IV.
Jahresüberschuss |
36.614,46 |
1.338,90 |
| B.
Rückstellungen |
13.209,51 |
13.322,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
293.356,99 |
476.520,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
196.531,68 |
319.044,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.825,31 |
157.475,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
95.000,00 |
153.000,00 |
| Summe
Passiva |
560.733,35 |
707.395,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss der MSTE Solar GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Rechnungslegungsvorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Umsatzerlöse
< 12,0 Mio Euro
Bilanzsumme
< 7,5 Mio
Euro
Arbeitnehmer
< 50
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden
größenabhängige Erleichterungen (§§
266 I; 274a; 276; 288; 326 HGB) in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 Abs.2 HGB
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Aktiva
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen wurden im
zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter - bis
800€ - wurden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung
der RHB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu
niedrigeren Stichtagswerten.
Halbfertige Produkte wurden mit den Herstellungskosten
bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und
die notwendigen Gemeinkosten(ohne Fremdkapitalzinsen).
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und
mit dem Nennwert bilanziert. Zur Berücksichtigung des
allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Im Fall von zweifelhaften Forderungen erfolgt eine
Einzelwertberichtigung.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert
angesetzt.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Alle übrigen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Informationen zur Bilanz:
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 26.031
€
| selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände |
38.535€ |
| hierauf latente Steuern
(32,45%v.38.535€) |
- 12.504€ |
Angaben zu den Verbindlichkeiten §285Nr.1a HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren waren
keine vorhanden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern
§§ 285Nr. 9cHGB; 42Abs.3 GmbHG
Gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführern bestanden zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 95.00,00
€.
Haftungsverhältnisse
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Als Gründe hierfür sind zu nennen: es
gibt keine!
Sonstige Angaben:
Geschäftsführungsorgane: §285Nr.10 HGB
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von
Herrn Benno Meyer, (Dipl.-Ing.(FH) Nachrichtentechnik )
und
Frau Waltraud Meyer
geführt.
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Salem, 17.05.2025
Die Geschäftsführer:
Gez. Benno Meyer
Gez. Waltraud Meyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2025
festgestellt. |